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⚖️ OGH-Urteil bestätigt · 7 Ob 169/24i

Volksbank Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern – Rückzahlung nach OGH-Urteil prüfen

 Hatten Sie bei einer Volksbank einen Kredit mit einmaliger Bearbeitungsgebühr? Dann lohnt sich die Prüfung besonders: Gegen die Volksbank Wien AG wurden solche Gebühren bereits erfolgreich zurückgefordert. Der OGH hat prozentuale Bearbeitungsgebühren generell für unzulässig erklärt. Sammelverfahren.at prüft Ihren Volksbank-Vertrag kostenlos, unverbindlich und ohne jedes Risiko- auch wenn der Kredit längst zurückgezahlt ist. 

Kein Kostenrisiko·  unverbindlich · Auch abbezahlte Kredite 

Das Wichtigste in Kürze

Worum geht es bei der Raiffeisen Kreditbearbeitungsgebühr?

Die Volksbanken bilden einen genossenschaftlichen Verbund mit zahlreichen regionalen Instituten – von der Volksbank Wien über die Volksbank Niederösterreich bis zur Volksbank Salzburg. Bei Wohnbau-, Konsum- und Immobilienkrediten wurde über Jahre eine einmalige Bearbeitungsgebühr verrechnet, die in den Verträgen als Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsspesen, Bearbeitungsentgelt oder Einmalspesen erscheint.

Das Problem liegt in der prozentualen Berechnung: Wurde die Gebühr als Anteil der Kreditsumme festgelegt – etwa 1,5 oder 2 Prozent –, steht sie in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand. Ein Kredit über 400.000 Euro macht der Bank nicht doppelt so viel Arbeit wie einer über 200.000 Euro, kostet den Kunden aber die doppelte Gebühr. Genau diese Schieflage beanstandet die aktuelle Rechtsprechung.

Da die Institute der Volksbanken-Gruppe über Jahre vergleichbare Gebührenmodelle nutzten, ist eine große Zahl von Verträgen prüfungswürdig. Ob und in welcher Höhe Ihr konkreter Volksbank-Vertrag betroffen ist, klärt die individuelle Prüfung – die für Sie kostenlos ist.

UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG

Haben Sie zu viel für Ihren Kredit bezahlt?

Wir überprüfen kostenlos und unverbindlich, ob Sie unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern können.

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Kontakt
Wie hoch ist oder war Ihr Kredit?
Wie viele Kreditnehmer stehen im Vertrag?
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Volksbank-Erfolge zeigen: Rückforderung ist durchsetzbar

Was die Volksbank besonders interessant macht: Gegen die Volksbank Wien AG wurden Kreditbearbeitungsgebühren bereits erfolgreich zurückgefordert. Das ist kein theoretisches Szenario, sondern gelebte Praxis – die Ansprüche lassen sich gegen die Volksbanken-Gruppe tatsächlich durchsetzen.

Den rechtlichen Rahmen dafür liefert die Grundsatzentscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025. Seither behandelt der OGH Kreditbearbeitungsgebühren nicht mehr als kontrollfreie Hauptleistung, sondern als Nebenleistung. Damit unterliegen sie der vollen Inhaltskontrolle: Sie dürfen weder gröblich benachteiligen (Paragraf 879 Absatz 3 ABGB) noch intransparent sein (Paragraf 6 Absatz 3 KSchG). Eine prozentual berechnete Gebühr besteht diese Prüfung in aller Regel nicht. d und unwirksam.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Vergabe eines Kredits über 440.000 Euro mehr Bearbeitungsaufwand verursachen soll als ein Kredit über 220.000 Euro – sinngemäß aus der Begründung des OGH.“
Sinngemäß aus der OGH-Begründung

Diese Linie ist gefestigt: Gleich mehrere Senate des OGH (1., 2., 4., 5. und 8. Senat) haben vergleichbare Klauseln 2025 und 2026 verworfen. Für Volksbank-Kundinnen und -Kunden ist die Ausgangslage damit ausgesprochen günstig. 

Für Sie als Volksbank-Kundin oder -Kunde bedeutet das eine besonders komfortable Ausgangslage: Nicht nur die abstrakte Rechtsfrage ist zu Ihren Gunsten geklärt, es gibt gegen die Volksbank bereits konkrete Rückforderungserfolge. Sie betreten also keinen ungewissen Weg, sondern folgen einem, der sich in der Praxis schon bewährt hat. Den eigentlichen Aufwand – Prüfung, Finanzierung, Durchsetzung – nehmen wir Ihnen dabei vollständig ab.

Für Sie als Volksbank-Kundin oder -Kunde bedeutet das eine besonders komfortable Ausgangslage: Nicht nur die abstrakte Rechtsfrage ist zu Ihren Gunsten geklärt, es gibt gegen die Volksbank bereits konkrete Rückforderungserfolge. Sie betreten also keinen ungewissen Weg, sondern folgen einem, der sich in der Praxis schon bewährt hat. Den eigentlichen Aufwand – Prüfung, Finanzierung, Durchsetzung – nehmen wir Ihnen dabei vollständig ab.

Wann ist Ihre Volksbank-Bearbeitungsgebühr konkret unzulässig?

Ob Ihre Volksbank-Gebühr angreifbar ist, beurteilt sich nach aktueller Rechtslage anhand der folgenden Kriterien:

Trotz der günstigen Rechtslage bleibt jede Rückforderung Einzelfallsache. Erst die juristische Bewertung Ihres konkreten Volksbank-Vertrags zeigt, ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung möglich ist – und genau diese Bewertung übernimmt Sammelverfahren.at kostenlos für Sie.

Welche Volksbank-Kredite sind betroffen?

Einen Blick wert ist nahezu jeder Kredit mit einmaliger Bearbeitungsgebühr. Bei den Volksbanken zählen dazu vor allem:

Das gilt für Verträge aller regionalen Volksbanken des Verbunds. Achten Sie auf Begriffe wie Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsspesen, Bearbeitungsentgelt, Schätzgebühr, Einmalspesen oder Liegenschaftsbewertungsgebühr. Taucht ein solcher Posten auf, lohnt sich die Prüfung fast immer.

Auch abbezahlte Kredite: 30 Jahre rückwirkend

Ein häufiger Trugschluss: „Mein Kredit ist getilgt, also ist es zu spät.“ Tatsächlich beträgt die Frist für die Rückforderung zu Unrecht bezahlter Beträge in Österreich 30 Jahre (Paragraf 1478 ABGB). Maßgeblich ist, wann Sie die Gebühr bezahlt haben – nicht, ob der Kredit noch aushaftet. Auch Volksbank-Verträge aus den 1990er- oder 2000er-Jahren können daher noch bares Geld wert sein.

Regionaler Verbund, einheitliche Rechtslage

Die Volksbanken sind genossenschaftlich organisiert und regional eigenständig – von Wien über Niederösterreich bis Salzburg und Tirol. Für Ihre Rückforderung ist diese Vielfalt aber kein Hindernis: Die maßgeblichen rechtlichen Grundsätze sind für alle Institute des Verbunds dieselben. Ob Sie Ihren Kredit bei einer großen oder einer kleinen regionalen Volksbank abgeschlossen haben, entscheidet also nicht über Ihren Anspruch – allein die Gestaltung Ihrer Vertragsklausel zählt.

Wie viel Geld können Sie zurückbekommen?

Die Rückforderung besteht aus der zu Unrecht bezahlten Bearbeitungsgebühr plus den über die Zeit aufgelaufenen Verzugszinsen. Je größer Ihr Kredit und je länger die Zahlung her ist, desto höher der Betrag.

Rechenbeispiel: Für einen Volksbank-Wohnbaukredit über 320.000 Euro wurde eine Bearbeitungsgebühr von 2 Prozent verrechnet – das sind 6.400 Euro. Zuzüglich der Verzugszinsen über die Laufzeit kann sich Ihre Rückforderung auf einen noch höheren Betrag summieren. Bei hohen Kreditsummen ist die Rückforderung besonders lohnend.

Zur Orientierung: Bei 30.000 Euro und 1,5 % sind es 450 Euro, bei 250.000 Euro und 2 % schon 5.000 Euro, bei 500.000 Euro über 10.000 Euro – jeweils plus Zinsen. Je höher der Kredit, desto lohnender.

Den konkreten Betrag für Sie ermitteln wir in der kostenlosen Prüfung. Eine schnelle erste Schätzung liefert Ihnen vorab der Kreditgebühren-Rechner; auf dieser Seite. 

Auch abbezahlte Kredite: 30 Jahre rückwirkend

Ein häufiger Trugschluss: „Mein Kredit ist getilgt, also ist es zu spät.“ Tatsächlich beträgt die Frist für die Rückforderung zu Unrecht bezahlter Beträge in Österreich 30 Jahre (Paragraf 1478 ABGB). Maßgeblich ist, wann Sie die Gebühr bezahlt haben – nicht, ob der Kredit noch aushaftet. Auch Volksbank-Verträge aus den 1990er- oder 2000er-Jahren können daher noch bares Geld wert sein.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Das Urteil 7 Ob 169/24i des Obersten Gerichtshofs vom 19. Februar 2025 betrifft alle österreichischen Kreditinstitute, die prozentuale Bearbeitungsgebühren verrechnet haben – Banken, Sparkassen und Bausparkassen gleichermaßen.

Ja. Die Rückforderung ist auch bei bereits vollständig zurückgezahlten Krediten möglich – rückwirkend bis zu 30 Jahre. Entscheidend ist, wann die Gebühr bezahlt wurde, nicht ob der Kredit noch läuft.

Die Erstprüfung ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Sammelverfahren.at übernimmt auch im weiteren Verlauf alle Kosten (Anwalt, Gericht etc.). Im Erfolgsfall erhalten Sie einen prozentualen Teil des zugesprochenen Betrags – kein Kostenrisiko für Sie.

Je nach Kredithöhe, Laufzeit und Bank variiert der Betrag erheblich. Bei einem typischen Wohnbaukredit von € 150.000–200.000 liegen die Rückforderungsansprüche häufig zwischen € 3.000 und € 15.000 inklusive Verzugszinsen (4 % p.a.).

Nach der kostenlosen Erstprüfung dauert die außergerichtliche Phase typischerweise 3–6 Monate. Im gerichtlichen Verfahren (falls nötig) kann es 6–18 Monate dauern. Viele Fälle werden jedoch bereits außergerichtlich erfolgreich abgeschlossen.

Idealerweise Ihren Kreditvertrag oder zumindest die Höhe des Kredits, das Jahr der Aufnahme und den Namen Ihrer Bank. Auch ohne Kreditvertrag ist eine Prüfung möglich – wir helfen Ihnen, die Unterlagen bei Ihrer Bank anzufordern.

So hoch ist Ihre mögliche Rückerstattung

Ihre mögliche Rückforderung besteht aus zwei Bausteinen: der zu Unrecht kassierten Bearbeitungsgebühr und den Zinsen, die über die Jahre darauf angefallen sind. Je größer Ihr Kredit war und je länger die Zahlung zurückliegt, desto höher fällt der Betrag aus.

Rechenbeispiel: Sie haben für den Kauf einer Eigentumswohnung einen Raiffeisen-Wohnbaukredit über 400.000 Euro aufgenommen. Verrechnet wurde eine Bearbeitungsgebühr von 2 Prozent – das sind 8.000 Euro. Zuzüglich der über die Laufzeit aufgelaufenen Verzugszinsen kann sich Ihre mögliche Rückforderung auf einen noch höheren Betrag summieren. Bei hohen Kreditsummen ist die Rückforderung daher besonders lohnend.

Ein paar Richtwerte: Bei 30.000 Euro Kredit und 1,5 % sind das 450 Euro, bei 250.000 Euro und 2 % schon 5.000 Euro und bei 500.000 Euro über 10.000 Euro – jeweils zuzüglich Zinsen. Die Faustregel: Je größer der Kredit, desto lohnender die Rückforderung.

Was für Ihren konkreten Fall herauskommt, klären wir in der kostenlosen Erstprüfung. Eine schnelle erste Schätzung liefert Ihnen vorab der Kreditgebühren-Rechner; auf dieser Seite. 

Kreditgebühren-Rechner · OGH-Urteil 7 Ob 169/24i
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⚠️ Schilling-Kredit erkannt: Bitte geben Sie die Kreditsumme in Schilling (ATS) ein – wir rechnen automatisch in Euro um.
Offizieller Fixkurs: 1 € = 13,7603 ATS
◆ Ihre Berechnung
Möglicher Rückforderungsanspruch
gegen Ihre Bank
Bearbeitungsgebühr € 4.000
Weitere Einmalzahlungen * € 700
Verzugszinsen 4 % p.a. € 12.960
* Weitere Einmalzahlungen wurden pauschal mit € 700 angenommen (z. B. Schätzgebühr, Eintragungsgebühr). Der tatsächliche Betrag wird im Rahmen der kostenlosen Prüfung ermittelt.
Ihre mögliche Rückforderung
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Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis typischer Bearbeitungsgebühren und gesetzlicher Verzugszinsen (4 % p.a.). Die tatsächliche Rückforderungshöhe wird im Rahmen der kostenlosen Erstprüfung durch unsere Rechtsexperten ermittelt.

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Nicht nur die Bearbeitungsgebühr: Wir prüfen Ihren gesamten Kreditvertrag

Die meisten Kreditnehmer denken bei einer Rückforderung nur an die Bearbeitungsgebühr. Doch aus Erfahrung wissen wir: In vielen Volksbank-Verträgen verstecken sich weitere Einmalentgelte, die ebenso unzulässig sein können.

Auf dem Prüfstand stehen dabei unter anderem die folgenden Positionen:Positionen ins Visier:
✓ Schätz- und Liegenschaftsbewertungsgebühren bei Immobilienkrediten
✓ Spesen für Aufstockungen und Zwischenfinanzierungen
✓Treuhand- und Abwicklungsentgelte
✓ Kosten für Löschungsquittungen und Löschungsurkunden
✓ kreditbezogene Bereitstellungs- und Kontoführungsentgelte ✓sonstige pauschale Einmalspesen ohne erkennbare Gegenleistung

Jeder dieser Posten kann Ihre Rückforderung spürbar erhöhen. Wer nur die Bearbeitungsgebühr betrachtet, lässt womöglich bares Geld liegen. Wir erfassen in der Prüfung alle Positionen – darin liegt der Vorteil gegenüber dem Alleingang.

Spezialist statt Allgemein-Anwalt – das ist Ihr Vorteil

Natürlich könnten Sie Ihren Hausanwalt beauftragen. Nur müsste sich ein allgemein tätiger Anwalt zuerst in die OGH-Judikatur, die Klauselgestaltungen und das Vorgehen der Banken einarbeiten – und diese Einarbeitung bezahlen Sie in der Regel über sein Honorar mit.

Wir bei Sammelverfahren.at führen genau solche Verfahren laufend. Aus zahlreichen gleichartigen Fällen – darunter bereits erfolgreiche Rückforderungen gegen die Volksbank – kennen wir die Reaktionsmuster der Institute, erkennen zu niedrige Vergleichsangebote und wissen, wo verzögert wird. Das verschafft Ihnen einen messbaren Vorsprung.

Dazu kommen die entscheidenden Punkte: Der Weg ist für Sie absolut risikofrei, die Erstprüfung ist kostenlos, und hochspezialisierte Anwältinnen und Anwälte vertreten Sie. Zusätzlich prüfen wir Ihren Volksbank-Vertrag auf weitere unzulässige Gebühren, die sonst leicht übersehen werden.

Warum maximale Rückforderung professionelle Vertretung braucht

Selbst bei günstiger Rechtslage gilt: Den vollen Betrag bekommt nur, wer professionell vertreten ist. Die Volksbanken verfügen über Rechtsabteilungen, kennen jedes Gegenargument und versuchen, möglichst wenig zu zahlen. Im Alleingang ist man da schnell unterlegen. Genau hier kommt Sammelverfahren.at ins Spiel.

Unsere auf Bank- und Kreditrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte führen solche Verfahren tagtäglich. Sie kennen die OGH-Judikatur und die bereits erzielten Volksbank-Erfolge, erkennen jede angreifbare Klausel und setzen Ihre Forderung mit Nachdruck durch. Dieser Vorsprung entscheidet oft über die Höhe Ihrer Rückzahlung.

Und das ohne Vorkosten für Sie: Wir übernehmen Risiko und Aufwand vollständig, finanzieren das Verfahren und sind nur im Erfolgsfall beteiligt. Maximale Durchsetzungskraft bei null Risiko – die naheliegende Wahl, wenn Sie das Optimum herausholen wollen.

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Warum Sie Ihre Volksbank-Gebühr über Sammelverfahren.at zurückfordern sollten

Als Spezialist für unzulässige Kreditgebühren begleitet Sie Sammelverfahren.at durch den gesamten Ablauf – wir prüfen, finanzieren und setzen Ihre Forderung durch:

Damit holen Sie das Beste für sich heraus, während wir Aufwand und Risiko tragen – Ihr Beitrag ist nur die kostenlose Anfrage.

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Drei Irrtümer, die Sie Geld kosten können

Falsch. Durch die 30-jährige Verjährungsfrist sind auch längst getilgte Volksbank-Kredite rückforderbar. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Gebührenzahlung.

Nicht zwangsläufig. Gerade die vertraglich vereinbarten, prozentualen Bearbeitungsgebühren hat der OGH als unzulässig beurteilt – und gegen die Volksbank wurde bereits erfolgreich zurückgefordert. Dass eine Klausel im Vertrag steht, macht sie nicht wirksam.

Für Sie entsteht gar kein Aufwand – den übernehmen wir. Und bei prozentualen Gebühren auf Wohnbaukredite geht es schnell um vier- bis fünfstellige Beträge, plus weitere Einmalzahlungen und Zinsen. Einen Grund, die Sache nicht prüfen zu lassen, gibt es daher selten.

Häufige Bedenken – und warum sie unbegründet sind

Häufig sind es nicht rechtliche Zweifel, sondern stille Vorbehalte, die vom Handeln abhalten. Die gängigsten lösen sich schnell auf.

Nein. Die Rückforderung einer unzulässigen Gebühr ist legitim und erscheint in keiner Bonitäts- oder Kreditauskunft. Ihre Kreditwürdigkeit bleibt unberührt.

Nein. Sie berufen sich auf eine geklärte Rechtslage und dürfen deswegen nicht benachteiligt werden. Den Kontakt zur Bank übernehmen wir und unsere Anwältinnen und Anwälte – Sie bleiben im Hintergrund.

Nein. Mit der kurzen Anfrage und Ihren Unterlagen ist Ihr Teil getan. Alles Weitere erledigen wir für Sie.

 Ja. Vorab zahlen Sie nichts; nur im Erfolgsfall behalten wir einen vereinbarten Anteil. Geht das Verfahren verloren, tragen wir die Kosten – ein Verlust kann für Sie nicht entstehen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Chancen stehen gut: Gegen die Volksbank Wien AG wurden Kreditbearbeitungsgebühren bereits erfolgreich zurückgefordert, und der OGH hat prozentuale Gebühren generell für unzulässig erklärt. Wenn Ihr Vertrag eine solche Klausel enthält, klärt die kostenlose Erstprüfung von Sammelverfahren.at Ihren Fall – unverbindlich und ohne Risiko.

Die OGH-Grundsätze gelten bankenübergreifend und damit grundsätzlich für alle regionalen Volksbanken des Verbunds. Maßgeblich ist, wie die Bearbeitungsgebühr in Ihrem konkreten Vertrag formuliert und bemessen wurde abgezogen.

Keine Vorabkosten. Die Erstprüfung ist gratis und unverbindlich, die Durchsetzung läuft erfolgsabhängig über Prozessfinanzierung. Sie tragen kein Risiko – unser Honorar wird ausschließlich im Erfolgsfall abgezogen.

Dank der 30-jährigen Frist sind auch längst getilgte Volksbank-Kredite rückforderbar. Es zählt der Zeitpunkt der Gebührenzahlung.

 Im schlimmsten Fall haben Sie rund 5 Minuten Ihrer Zeit investiert – die Zeit, um Ihre Kreditunterlagen herauszusuchen und hochzuladen. Sollte sich kein Anspruch durchsetzen lassen, bleibt einfach alles beim Alten. Ein finanzielles Risiko entsteht für Sie zu keinem Zeitpunkt.

Nein. Die Frage ist höchstgerichtlich geklärt; eine Kündigung brächte der Bank nur Nachteile. Ihr Vertrag läuft unverändert weiter, Sie bekommen lediglich die zu viel bezahlte Gebühr zurück.

Jetzt handeln – warten kostet Sie bares Geld

Solange Sie warten, bleibt Ihr Geld bei der Bank – nicht bei Ihnen. Die Prüfung ist gratis und unverbindlich. Im besten Fall holen Sie sich mehrere tausend Euro zurück – im schlechtesten Fall haben Sie 2 Minuten investiert und Gewissheit gewonnen. Beginnen Sie jetzt mit Ihrer kostenlosen Prüfung bei Sammelverfahren.at.

 Sammelverfahren.at garantiert einen fairen, transparenten Ablauf: kostenlose Erstprüfung, volle Finanzierung, spezialisierte Vertretung und Vergütung nur bei Erfolg. Die Kontrolle bleibt jederzeit bei Ihnen.

Übrigens: Auch wenn Sie unsicher sind, ob Ihr konkreter Vertrag betroffen ist, kostet Sie die Anfrage nichts. Lieber einmal zu viel prüfen lassen, als einen berechtigten Anspruch ungenutzt verfallen zu lassen – gerade weil gegen die Volksbank bereits erfolgreich zurückgefordert wurde, ist die Ausgangslage günstig.

Wir beraten Sie gerne persönlich & unverbindlich.

Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Sie informieren, dass wir den Begriff des „Sammelverfahrens“ selbstverständlich bloß für unseren Marktauftritt verwenden. Wir halten fest, dass jedes Verfahren einzeln geführt wird und das gesamte Verfahren anwaltlich begleitet wird.

Hinweis: Dieser Text dient der Information und Erstorientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, klärt die individuelle Prüfung des Einzelfalls. Bank- und Markennamen werden ausschließlich zu Informations- und Identifikationszwecken genannt; es besteht keine geschäftliche Verbindung zu den genannten Instituten.