Rückforderung Ihrer Kredibearbeitungsgebühren
Haben Sie bei Ihrem Eigenheimkredit, Wohnkredit oder Immobilienkredit eine Kreditbearbeitungsgebühr bezahlt?
Viele Kreditnehmer haben bei Abschluss ihres Kreditvertrags eine Bearbeitungsgebühr oder ähnliche einmalige Entgelte bezahlt. Es könnte durchaus sein, dass solche Kostenpositionen unzulässigerweise vereinbart wurden. Kreditnehmer könnten daher möglicherweise einen Rückforderungsanspruch über mehrere tausend Euro gegenüber Ihrer Bank haben.
Sammelverfahren.at prüft diese Gebühren und Kostenpositionen und übernimmt die Organisation und Finanzierung der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Durch Sammelverfahren.at haben Sie die Möglichkeit unzulässige Bearbeitungsgebühren und andere Zahlungen einfach, schnell und risikolos von Ihrer Bank zurückzufordern.
Mag. Andreas Gselmann & Nina Ferner
Erfahren. Kompetent. Persönlich für Sie da.
Experten prüfen Ihren Anspruch
Wir sind auch regional für Sie erreichbar. Direkte Ansprechpartner in Wien I Niederösterreich I Salzburg
Gebühren für Kredite & unzulässige Einmalzahlungen zurückholen
Wir überprüfen kostenlos und unverbindlich, ob Sie unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern können.
Prozentuale Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig. Prüfen Sie jetzt kostenlos & unverbindlich, ob Ihnen vielleicht mehrere tausend Euro zustehen.
Bitte akzeptieren Sie unsere Cookies, um dieses Video anzusehen.
Haben Sie in der Vergangenheit einen Konsum- oder Immobilienkredit abgeschlossen? Viele Banken in Österreich haben bei der Kreditvergabe unrechtmäßig Gebühren von bis zu 4 % der Kreditsumme berechnet. Diese Nebenkosten sind oftmals unzulässig und können rückgefordert werden.
Wenn Sie diese unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern möchten, unterstützen wir Sie dabei – und das für Verträge der letzten 30 Jahre. Unser Service gilt für Sie auch dann, wenn Ihr Kredit bereits vollständig abbezahlt oder umgeschuldet wurde. Handeln Sie jetzt und lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich prüfen.
Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis typischer Bearbeitungsgebühren und gesetzlicher Verzugszinsen (4 % p.a.). Die tatsächliche Rückforderungshöhe wird im Rahmen der kostenlosen Erstprüfung durch unsere Rechtsexperten ermittelt.
| KOSTENPOSITION | BETRAG (€) | BEWERTUNG |
|---|---|---|
| Bearbeitungsentgelt der Bank | 5.780,00 | unzulässig |
| Gerichtliche Eingabengebühr | 0,00 | zulässig |
| Gerichtliche Eintragungsgebühr | 4.162,00 | zulässig |
| Liegenschaftsschätzung | 290,00 | unzulässig |
| Grundbuchsabfrage einmalig | 50,00 | unzulässig |
| Abwicklung über Treuhänder | 70,00 | unzulässig |
| Notargebühr | 1.214,88 | gesondert |
| Kreditschuldversicherung | 1.914,30 | gesondert |
| GESAMTKOSTEN (BEISPIEL) | 13.481,18 |
Nur ein Beispiel – tatsächliche Beträge können abweichen.
Diese Darstellung zeigt eine beispielhafte Kostenstruktur. Tatsächliche Kosten können je nach Kreditvertrag, Bank und individueller Vereinbarung variieren.
Sammelverfahren.at ist ein österreichisches Prozessfinanzierungsunternehmen und unterstützt Kreditnehmer bei der Prüfung und Durchsetzung möglicher Rückforderungsansprüche gegen Banken und Kreditinstitute wenn diese unzulässigerweise Gebühren und Einmalzahlungen verrechnet haben.
Im Fokus stehen Kreditbearbeitungsgebühren, unzulässige Einmalzahlungen und weitere kreditbezogene Kosten bei Eigenheimkrediten, Immobilienkrediten aber auch bereits abbezahlten Krediten.
Gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien und Experten prüfen wir ob Sie erfolgreich Ihre Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern können und finanzieren gleichzeitig die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Unser Ziel: maximale Durchsetzungskraft für Ihre Rückforderung – ohne Kostenrisiko für Sie.
Wir kümmern uns um Ihre Ansprüche, als wären es unsere eigenen.
SO EINFACH GEHT'S
Kein Aufwand, kein Risiko. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit Ihrer Bank.
Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrem Kredit. In nur 2 Minuten legen Sie den Grundstein für Ihre Prüfung.
Wir prüfen Ihren Kreditvertrag kostenlos, ob eine Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren möglich ist.
Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen wir komplett. Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine vereinbarte Provision.
KUNDIN VON SAMMELVERFAHREN.AT
ERFAHRUNGEN
„Ich hätte nie gedacht, dass ich nach 15 Jahren noch Geld vom Kredit zurückbekomme. Danke!!“
„Alles wurde übernommen. Alles unkompliziert. Die Kommunikation war transparent und durchgehend professionell – ich kann Sammmelverfahren.at nur weiterempfehlen.“
„Alles sauber abgewickelt worden.“
„4 Monate nach Verfahrensbeginn hatte ich doe Rückforderung schon am Konto. Hat sich ausgezahlt ;)“
„Danke Frau Ferner, tolle vor Ort Betreuung!“
Einzelne Erfahrungsberichte. Der Ausgang jedes Verfahrens hängt vom individuellen Kreditvertrag ab.
Die Kreditbearbeitungsgebühr ist ein Entgelt, das Banken für die Bearbeitung eines Kreditantrags verrechnen. Diese Gebühr ist in vielen Fällen rechtlich anfechtbar.
Ja, in vielen Fällen ist eine Rückforderung möglich. Eine professionelle Prüfung zeigt, ob ein Anspruch in Ihrem Fall besteht.
Ja, die Erstprüfung ist für Sie komplett kostenlos und unverbindlich. Auch alle weiteren Schritte wie das Gerichtsverfahren und Anwaltskosten sind für Sie völlig kostenlos, wir tragen das gesamte Risiko.
Wir strecken sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten vor, für Sie entstehen zu keinem Zeitpunkt Kosten. Nur wenn wir gewinnen, erhalten wir eine zuvor vereinbarte Erfolgsprovision von der erstrittenen Summe. Verlieren wir, tragen wir alle Kosten allein – für Sie bleibt das Verfahren also zu 100 % risikofrei.
Eine Kreditbearbeitungsgebühr ist eine einmalige Gebühr, die von Banken oder Kreditinstituten im Zuge der Vergabe eines Kredits verrechnet wird. Sie wird häufig auch als Bearbeitungsentgelt, Kreditbearbeitungsentgelt oder Bearbeitungsprovision bezeichnet und fällt typischerweise bei Eigenheimkrediten, Immobilienfinanzierungen oder anderen Verbraucherkrediten an.
Die Kreditbearbeitungsgebühr soll laut Banken den internen Aufwand für die Prüfung, Bearbeitung und Abwicklung des Kreditantrags abdecken. In vielen Kreditverträgen wird diese Gebühr als einmalige Zahlung direkt bei Kreditabschluss verrechnet oder in den Kreditbetrag eingerechnet.
In Österreich stehen Kreditbearbeitungsgebühren und andere einmalige Kreditkosten zunehmend im rechtlichen Fokus. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Gebühren unzulässig sein und möglicherweise zurückgefordert werden. Ob eine Rückforderung möglich ist, hängt immer vom konkreten Kreditvertrag, der Formulierung der Vertragsklauseln und den verrechneten Kosten ab.
Neben klassischen Kreditbearbeitungsgebühren können auch weitere Einmalzahlungen und kreditbezogene Gebühren rechtlich relevant sein, beispielsweise bestimmte Schätzgebühren, Kontoführungsgebühren oder sonstige Kosten rund um den Kreditabschluss.
Viele Kreditnehmer wissen zudem nicht, dass eine Prüfung auch bei bereits abbezahlten Krediten sinnvoll sein kann.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Prüfung auch bei bereits abbezahlten Wohnbaukrediten oder Eigenheimkrediten sinnvoll sein. Viele Kreditnehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine Rückforderung nur bei laufenden Krediten möglich ist. Tatsächlich können jedoch auch ältere oder vollständig abbezahlte Kreditverträge rechtlich relevant sein.
Ob ein möglicher Anspruch auf Rückzahlung besteht, hängt immer vom konkreten Kreditvertrag, den verrechneten Kreditgebühren, den vereinbarten Vertragsklauseln sowie den jeweiligen rechtlichen Umständen des Einzelfalls ab.
Die Rechtsabteilung von Sammelverfahren.at beschäftigt sich intensiv mit der Prüfung von Kreditbearbeitungsgebühren, Einmalzahlungen und weiteren kreditbezogenen Kosten bei Wohnbaukrediten und Immobilienfinanzierungen in Österreich.
Gerade bei älteren Kreditverträgen wurden häufig unterschiedliche Bearbeitungsentgelte, Schätzgebühren oder sonstige Einmalzahlungen verrechnet, die heute rechtlich überprüft werden können.
Eine individuelle Prüfung des Kreditvertrags ist daher entscheidend, um beurteilen zu können, ob und in welchem Umfang mögliche Rückforderungsansprüche bestehen könnten.
Die Ausgangssituation ist zwar nicht ideal, aber in vielen Fällen trotzdem machbar. Ohne Kreditvertrag oder vollständige Kreditunterlagen lässt sich zunächst noch nicht zuverlässig beurteilen, ob Sie überhaupt von einer unzulässigen Gebührenverrechnung betroffen sind.
Banken und Kreditinstitute sind grundsätzlich verpflichtet, bestimmte Unterlagen und Vertragsdaten über mehrere Jahre aufzubewahren. Dennoch zeigt die Praxis, dass die Herausgabe solcher Unterlagen nicht immer sofort oder reibungslos erfolgt.
Sammelverfahren.at unterstützt Kunden gerne dabei, fehlende Kreditunterlagen zu beschaffen und die nächsten Schritte zur Anforderung bei der Bank vorzubereiten. Dafür benötigen wir jedoch Ihre aktive Mithilfe sowie zumindest grundlegende Basisinformationen zum Kredit.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der weiteren Vorgehensweise. Je besser die vorhandenen Informationen zum Kredit sind, desto gezielter kann geprüft werden, ob eine Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren, Einmalzahlungen oder anderen möglicherweise unzulässigen Kreditkosten in Betracht kommt.
Ja. Die erste Prüfung Ihres Hypothekarkreditvertrages, Eigenheimkredites oder Wohnbaukredites ist für Sie kostenlos.
Ein wichtiger erster Schritt ist festzustellen, ob in Ihrem Kreditvertrag überhaupt Kreditbearbeitungsgebühren, Einmalzahlungen oder andere möglicherweise unzulässige Kreditkosten enthalten sind. Genau diese erste Einschätzung übernehmen wir gerne für Sie.
Sollten wir nichts für Sie tun können, verrechnen wir selbstverständlich keine Kosten. Das bedeutet: Für Sie entstehen keine Kosten.
Eine Überprüfung Ihrer Verträge lohnt sich daher in jedem Fall – besonders dann, wenn Sie einen Eigenheimkredit abgeschlossen haben oder dieser bereits abbezahlt wurde.
Wir freuen uns außerdem sehr, wenn Sie unsere Dienstleistung auch Freunden, Bekannten, Nachbarn oder Familienangehörigen weiterempfehlen, die ebenfalls einen Eigenheimkredit haben oder bereits abbezahlt haben.
Banken und Kreditinstitute sind grundsätzlich verpflichtet, bestimmte Unterlagen und Vertragsdaten über mehrere Jahre aufzubewahren. Dennoch zeigt die Praxis, dass die Herausgabe solcher Unterlagen nicht immer sofort oder reibungslos erfolgt.
Sammelverfahren.at unterstützt Kunden gerne dabei, fehlende Kreditunterlagen zu beschaffen und die nächsten Schritte zur Anforderung bei der Bank vorzubereiten. Dafür benötigen wir jedoch Ihre aktive Mithilfe sowie zumindest grundlegende Basisinformationen zum Kredit.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der weiteren Vorgehensweise. Je besser die vorhandenen Informationen zum Kredit sind, desto gezielter kann geprüft werden, ob eine Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren, Einmalzahlungen oder anderen möglicherweise unzulässigen Kreditkosten in Betracht kommt.
Die Prozessfinanzierung von Sammelverfahren.at ermöglicht es Verbrauchern, Ansprüche im Zusammenhang mit Kreditbearbeitungsgebühren, Einmalzahlungen und anderen unzulässigen Kreditkosten durchsetzen zu lassen, ohne ein Kostenrisiko zu tragen.
Einfach ausgedrückt: Sie haben 0 % Kostenrisiko. Wenn das Verfahren verloren geht oder die Rückforderung aus anderen Gründen nicht erfolgreich ist, tragen wir, also Sammelverfahren.at die Verfahrenskosten. Also Kosten der Rechtsvertretung, Gerichtskosten, Pauschalgebühren usw.
Sammelverfahren.at finanziert die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Banken und Kreditinstitute. Dazu zählen insbesondere Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsgebühren, Sachverständige und weitere notwendige Verfahrenskosten.
Für Sie bedeutet das: Sie können Ihre Kreditverträge kostenlos prüfen und berechtigte Ansprüche verfolgen lassen, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen.
Die Rechtsabteilung von Sammelverfahren.at beschäftigt sich intensiv mit der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren, Einmalzahlungen und weiteren unzulässigen Kreditkosten bei Eigenheimkrediten, Wohnbaukrediten und Immobilienfinanzierungen in Österreich. Gemeinsam mit spezialisierten Kooperationsanwälten begleiten wir Sie durch den gesamten Ablauf.
Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken ist für viele Kreditnehmer schwer einschätzbar. Genau deshalb arbeiten wir mit hochspezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die sich intensiv mit der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren, Einmalzahlungen und anderen unzulässigen Kreditkosten beschäftigen.
Zur Klarstellung: Ihr Anspruch wird rechtlich durch erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte betrieben. Sammelverfahren.at steht dabei als Prozessfinanzierer hinter dem Verfahren und übernimmt das vereinbarte Kostenrisiko – ähnlich wie eine Rechtsschutzversicherung, jedoch spezialisiert auf die Durchsetzung solcher Ansprüche.
Unser Ziel ist klar: Kreditnehmern, die von unzulässigen Gebühren betroffen sind, zu einer möglichst hohen Rückzahlung zu verhelfen.
Da Sammelverfahren.at am Erfolg beteiligt ist, besteht ein gemeinsames Interesse: eine professionelle, konsequente und wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzung Ihres Anspruchs mit dem Ziel, eine bestmögliche Rückzahlungsquote zu erreichen.
Durch unsere Erfahrung im Bereich der Prozessfinanzierung und der Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten wissen wir, worauf es bei der Durchsetzung gegenüber Banken und Kreditinstituten ankommt. Genau diese Erfahrung kann ein entscheidender Unterschied sein.
Viele Betroffene unterschätzen, wie komplex die rechtliche und wirtschaftliche Durchsetzung solcher Ansprüche tatsächlich sein kann. Eine eigenständige Geltendmachung ohne Erfahrung, juristische Spezialisierung und finanziellen Rückhalt erreicht oftmals nicht dieselben Möglichkeiten wie eine professionelle Begleitung durch erfahrene Spezialisten.
Für Sie bedeutet das:
Gemeinsam mit unseren Kooperationsanwälten setzen wir uns dafür ein, dass Kreditnehmer ihre möglichen Ansprüche nicht nur erkennen, sondern auch professionell durchsetzen können.
Sie kennen jemanden, der ebenfalls einen Kredit aufgenommen und Bearbeitungsgebühren bezahlt hat? Empfehlen Sie uns weiter und profitieren Sie von unserem Empfehlungsprogramm
In Österreich können Kreditbearbeitungsgebühren bis zu 30 Jahre nach ihrer Zahlung zurückgefordert werden. Diese 30-jährige Frist bezieht sich auf Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, die dann entstehen, wenn die Gebühr unrechtmäßig eingehoben wurde. Dies gilt gleichermaßen für aktive Kreditverträge sowie für Kredite, die bereits vollständig zurückbezahlt sind.
Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren können sowohl bei bestehenden Krediten als auch bei vollständig getilgten Darlehen zurückgefordert werden
Es ist rechtlich nicht erlaubt, einen Kredit aufgrund der Rückforderung unzulässiger Bearbeitungsgebühren zu kündigen.
Nein, eine Registrierung ist ausschließlich für Kredite möglich, die als Privatperson abgeschlossen wurden, wie Konsumkredite oder Hypothekarkredite, und nicht für unternehmerische Zwecke.
Wir prüfen Ihren Kreditvertrag schnell und kostenlos, um festzustellen, ob Sie eine unzulässige Bearbeitungsgebühr gezahlt haben, und geben Ihnen zeitnah Rückmeldung.
In der Regel finden Sie Angaben zur Kreditbearbeitungsgebühr im Vertrag, meist unter dem Abschnitt „Gebühren und Kosten“.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit gerne per E-Mail an office@sammelverfahren.at, telefonisch unter +43 664 9146007 oder über das untenstehende Formular kontaktieren.