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⚖️ OGH-Urteil bestätigt · 7 Ob 169/24i

start:bausparkasse Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern – Ihr Geld nach dem OGH-Urteil

Haben Sie bei der start:bausparkasse ein Bauspardarlehen oder einen Wohnbaukredit aufgenommen und dabei eine einmalige Bearbeitungsgebühr bezahlt? Dann könnte für Sie ein spürbarer Betrag drinstecken. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat prozentual berechnete Bearbeitungsgebühren für unzulässig erklärt – betroffene Kundinnen und Kunden können sie zurückfordern. Sammelverfahren.at prüft Ihren Vertrag kostenlos, unverbindlich und ohne Risiko, selbst bei längst getilgten Darlehen.

kein Kostenrisiko · OGH 7 OB 169 / 24i · 30 Jahren rückwirkend

Bank99 Kredit: Das Wichtigste zusammengefasst

Worum geht es bei der start:bausparkasse Bearbeitungsgebühr?

Die start:bausparkasse zählt zu den etablierten Anbietern von Bausparverträgen und  Wohnbaufinanzierungen in Österreich. Über die Jahre wurde eine große Zahl an Bauspardarlehen  vergeben – und gerade beim Übergang vom Bausparvertrag zum Darlehen wurde dabei häufig eine  einmalige Bearbeitungsgebühr fällig. Weil Bauspardarlehen typischerweise über lange Laufzeiten und  größere Beträge laufen, fällt diese Gebühr entsprechend ins Gewicht. 

Entscheidend ist, wie die Gebühr berechnet wurde. Wurde die Bearbeitungsgebühr als Prozentsatz  der Darlehenssumme angesetzt, ist sie nach aktueller Rechtsprechung angreifbar – denn der  tatsächliche Aufwand der Bausparkasse wächst nicht im selben Verhältnis mit der Darlehenshöhe.  Eine derart berechnete Gebühr benachteiligt Darlehensnehmer gröblich und ist rückforderbar.  

Ob und in welcher Höhe Ihr konkretes Bauspardarlehen betroffen ist, ergibt die individuelle Prüfung –  und die ist bei Sammelverfahren.at für. Ob und in welcher Höhe Ihr konkretes Bauspardarlehen betroffen ist, ergibt die individuelle Prüfung –  und die ist bei Sammelverfahren.at für Sie kostenlos. Schon eine kurze Anfrage genügt für Klarheit,  ohne dass Sie sich vorab festlegen.

UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG

Haben Sie zu viel für Ihren Kredit bezahlt?

Wir überprüfen kostenlos und unverbindlich, ob Sie unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern können.

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Wie hoch ist oder war Ihr Kredit?
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Die OGH-Grundsätze gelten auch für die start:bausparkasse

Bislang ist kein höchstgerichtliches Urteil direkt gegen die start:bausparkasse ergangen – für Ihren Anspruch spielt das keine Rolle. Die einschlägigen Grundsätze gelten institutsübergreifend und damit ebenso für Bausparkassen.

Maßgeblich ist die Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025. Seither gehören Bearbeitungsgebühren zu den überprüfbaren Nebenleistungen – sie unterliegen der Kontrolle auf gröbliche Benachteiligung (Paragraf 879 Absatz 3 ABGB) und auf Transparenz (Paragraf 6 Absatz 3 KSchG). Eine ausschließlich prozentual berechnete Gebühr hält dieser Kontrolle meist nicht stand

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Vergabe eines Kredits über 440.000 Euro mehr Bearbeitungsaufwand verursachen soll als die Vergabe eines Kredits über 220.000 Euro. “
Sinngemäß aus der OGH-Begründung

Die Rechtsprechung ist breit gefestigt: Mehrere OGH-Senate haben 2025 und 2026 vergleichbare Klauseln verworfen. Ein eigenes Urteil gegen die start:bausparkasse ist deshalb nicht erforderlich – die Maßstäbe gelten so oder so.

Das bedeutet für Sie als Kundin oder Kunde der start:bausparkasse: Selbst ohne ein eigenes Urteil bestehen gute Aussichten auf Rückforderung, wenn Ihre Bearbeitungsgebühr prozentual oder intransparent ausgestaltet war.

Wann ist Ihre Bearbeitungsgebühr konkret unzulässig?

Ob Ihre Bearbeitungsgebühr angreifbar ist, hängt nach aktueller Rechtsprechung vor allem von diesen Punkten ab:

Jede Rückforderung wird im Einzelfall geprüft. Wie aussichtsreich Ihr Anspruch ist, zeigt erst die juristische Prüfung Ihres Vertrags – bei Sammelverfahren.at kostenlos und unverbindlich

Welche Finanzierungen der start:bausparkasse sind betroffen?

Prüfenswert ist praktisch jede Finanzierung mit einmaliger Bearbeitungsgebühr. Bei der start:bausparkasse betrifft das insbesondere:

Achten Sie in Ihren Unterlagen auf Begriffe wie Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsspesen, Darlehensgebühr oder Einmalspesen. Finden Sie einen solchen Posten, ist die Prüfung in aller Regel lohnenswert – und für Sie kostenlos.

Auch abbezahlte Kredite: 30 Jahre rückwirkend

Ein häufiger Trugschluss: „Mein Kredit ist getilgt, also ist es zu spät.“ Tatsächlich beträgt die Frist für die Rückforderung zu Unrecht bezahlter Beträge in Österreich 30 Jahre (Paragraf 1478 ABGB). Maßgeblich ist, wann Sie die Gebühr bezahlt haben – nicht, ob der Kredit noch aushaftet. Auch abgeschlossene bank99-Kredite können daher noch rückforderbar sein.

Bausparen und Darlehen – warum gerade hier Gebühren stecken

Beim Bausparen folgt auf eine Ansparphase das eigentliche Darlehen. Gerade beim Übergang in die Darlehensphase fiel bei vielen Verträgen die Bearbeitungsgebühr an – häufig als Prozentsatz der Darlehenssumme. Weil es dabei um langfristige Finanzierungen größerer Beträge geht, schlägt diese einmalige Gebühr spürbar zu Buche. Wer über die start:bausparkasse ein Eigenheim oder eine Wohnung finanziert hat, sollte deshalb gezielt nach dieser Position suchen.

Wie viel Geld können Sie zurückbekommen?

hr Rückforderungsbetrag setzt sich aus der unzulässig verrechneten Bearbeitungsgebühr und den über die Jahre aufgelaufenen Zinsen zusammen. Je höher das Darlehen und je länger die Zahlung zurückliegt, desto größer wird der Betrag.

Wie hoch diese Summe bei Ihnen ausfällt, zeigt die kostenlose Erstprüfung. Für eine grobe Schätzung nutzen Sie den Kreditgebühren-Rechner.

Kreditgebühren-Rechner · OGH-Urteil 7 Ob 169/24i
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Ursprüngliche Kreditsumme In Euro
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⚠️ Schilling-Kredit erkannt: Bitte geben Sie die Kreditsumme in Schilling (ATS) ein – wir rechnen automatisch in Euro um.
Offizieller Fixkurs: 1 € = 13,7603 ATS
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Möglicher Rückforderungsanspruch
gegen Ihre Bank
Bearbeitungsgebühr € 4.000
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Verzugszinsen 4 % p.a. € 12.960
* Weitere Einmalzahlungen wurden pauschal mit € 700 angenommen (z. B. Schätzgebühr, Eintragungsgebühr). Der tatsächliche Betrag wird im Rahmen der kostenlosen Prüfung ermittelt.
Ihre mögliche Rückforderung
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Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis typischer Bearbeitungsgebühren und gesetzlicher Verzugszinsen (4 % p.a.). Die tatsächliche Rückforderungshöhe wird im Rahmen der kostenlosen Erstprüfung durch unsere Rechtsexperten ermittelt.

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Nicht nur die Bearbeitungsgebühr: Wir prüfen Ihren gesamten Vertrag

Die meisten denken bei einer Rückforderung nur an die Bearbeitungsgebühr. Unsere Erfahrung zeigt aber: In Bausparverträgen stecken oft weitere Einmalentgelte, die sich ebenfalls angreifen lassen.

Dabei prüfen wir unter anderem die folgenden Positionen auf ihre Zulässigkeit:

Jede dieser Positionen kann Ihren Rückforderungsbetrag erhöhen. Wer allein auf die Bearbeitungsgebühr schaut, lässt schnell Geld liegen – unsere vollständige Prüfung verhindert das.

Ihre Entscheidung

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Warum maximale Rückforderung professionelle Vertretung braucht

Bausparkassen zahlen unzulässige Gebühren nicht von sich aus zurück. Erst eine fundierte, konsequent vorgetragene Forderung bewegt sie zum Einlenken – darin liegt der Unterschied zwischen einem zaghaften Schreiben und einer professionell geführten Durchsetzung.

Ihren Fall übernehmen Anwältinnen und Anwälte mit Schwerpunkt Bank- und Kreditrecht. Sie übertragen die OGH-Grundsätze sicher auf Ihren bank99-Vertrag und setzen Ihre Forderung mit Nachdruck durch – ein Vorsprung an Erfahrung, der sich direkt in der Höhe Ihrer Rückzahlung niederschlägt.

Und das ganz ohne Vorleistung: Wir tragen Risiko und Aufwand, finanzieren das Verfahren und sind nur im Erfolgsfall beteiligt. Höchste Durchsetzungskraft bei null Risiko – die naheliegende Wahl für das beste Ergebnis.

Spezialist statt Allgemein-Anwalt: Gerade bei kleineren Krediten

Der Weg zum eigenen Anwalt steht Ihnen offen – doch ein allgemein tätiger Anwalt müsste sich erst in die OGH-Judikatur, die verschiedenen Gebührenklauseln und die Taktik der Bausparkassen einarbeiten. Diese Zeit landet üblicherweise als Honorar bei Ihnen – ganz gleich, wie das Verfahren ausgeht.

Unser Schwerpunkt liegt auf der Rückforderung von Bauspar- und Kreditgebühren. Aus einer Vielzahl ähnlicher Verfahren kennen wir die Reaktionen der Bausparkassen – von hinhaltenden Antworten bis zu zu niedrigen Vergleichsangeboten. Von diesem Erfahrungswissen profitiert unmittelbar Ihr Ergebnis.

Drei Punkte sind entscheidend: Der Weg ist für Sie absolut risikofrei, die Erstprüfung kostet nichts, und hochspezialisierte Anwältinnen und Anwälte führen Ihre Sache. Zusätzlich nehmen wir Ihr Bauspardarlehen auf weitere unzulässige Gebühren unter die Lupe, die bei flüchtiger Betrachtung leicht übersehen werden.

Warum Sie Ihre Gebühr über Sammelverfahren.at zurückfordern sollten

Sammelverfahren.at holt unzulässige Kreditgebühren routiniert zurück und begleitet Sie über den gesamten Weg – von der Organisation über Prüfung und Finanzierung bis zur Durchsetzung:

So nutzen Sie das volle Potenzial, ohne eigene Zeit oder eigenes Geld zu riskieren – nötig ist nur Ihre kostenlose Anfrage

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In rund 2 Minuten Bank, Kreditsumme und Abschlussjahr angeben.

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Gratis: Unsere Experten prüfen und melden sich mit einer Ersteinschätzung.

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Ohne Risiko: Bei guten Aussichten übernehmen wir Finanzierung und Verfahren gegen die Anadi Bank.

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Im Erfolgsfall erhalten Sie die Rückforderung + Zinsen; unsere Beteiligung wird nur bei Erfolg abgezogen.

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Solange Sie nichts tun, bleibt Ihr Geld bei der Bank. Die Prüfung kostet Sie weder Geld noch eine Zusage. Im Idealfall holen Sie einen vierstelligen Betrag zurück – im schlechtesten Fall haben Sie zwei Minuten investiert.

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Auch andere betroffen?

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Drei häufige Irrtümer - warum Sie trotzdem prüfen sollten

Nicht zwangsläufig. Auch im streng regulierten Bausparbereich kann eine prozentual berechnete Bearbeitungsgebühr unzulässig sein. Erst die Prüfung Ihres konkreten Vertrags bringt Gewissheit – und kostet Sie nichts.

Falsch. Die OGH-Grundsätze beanspruchen für jede Bank und Bausparkasse Geltung. Ob bereits ein Urteil gegen die start:bausparkasse vorliegt, spielt keine Rolle – maßgeblich ist die Gestaltung Ihrer Vertragsklausel.

Falsch. Auch abbezahlte Darlehen sind dank der 30-jährigen Frist rückforderbar. Entscheidend ist, wann die Gebühr entrichtet wurde.

Häufige Bedenken – und warum sie unbegründet sind

Häufig sind es keine Zweifel am Anspruch, sondern leise Vorbehalte, die bremsen. Gehen wir sie kurz durch.

Nein. Eine unzulässige Gebühr zurückzufordern ist völlig legitim und wird in keiner Bonitäts- oder Kreditdatenbank vermerkt. An Ihrer Kreditwürdigkeit ändert sich dadurch nichts.

Nein. Eine berechtigte Forderung darf Ihnen nicht schaden, und Ihr Vertrag bleibt unverändert bestehen. Die Abwicklung übernehmen wir mit unseren Anwältinnen und Anwälten – Sie selbst treten der Bausparkasse gegenüber nicht in Erscheinung.

Nein. Ihr Part ist die kurze Anfrage und das Bereitstellen der Unterlagen – mehr braucht es nicht. Alles Weitere, von der Kommunikation bis zur Durchsetzung, liegt bei uns.

Ja. Im Voraus zahlen Sie nichts; lediglich im Erfolgsfall behalten wir einen vereinbarten Anteil ein, der übrige Betrag gehört Ihnen. Geht ein Verfahren verloren, tragen wir die Kosten.

Häufige Fragen zur start:bausparkasse Bearbeitungsgebühr (FAQ)

Wenn in Ihrem Vertrag eine prozentuale oder intransparente Bearbeitungsgebühr verrechnet wurde, stehen die Chancen gut. Ihren konkreten Fall klärt die kostenlose Erstprüfung von Sammelverfahren.at – unverbindlich und risikofrei.

Ja. Auch bei Vor- und Zwischenfinanzierungen bis zur Bausparzuteilung können einmalige Bearbeitungsentgelte angefallen sein, die angreifbar sind. Die Prüfung erfasst auch diese Posten.

Vorab keine Kosten. Gratis und unverbindlich ist die Erstprüfung; die Durchsetzung läuft erfolgsabhängig über Prozessfinanzierung. Ein Risiko tragen Sie nicht – unsere Vergütung wird ausschließlich im Erfolgsfall vom zurückerlangten Betrag einbehalten.

Ja. Wegen der 30-jährigen Frist sind auch abbezahlte Bauspardarlehen rückforderbar. Es kommt auf den Zeitpunkt der Gebührenzahlung an

Nein. Die Rechtslage ist höchstgerichtlich geklärt; eine Kündigung brächte der Bausparkasse nur Nachteile. Ihr Darlehensvertrag läuft unverändert weiter; zurück erhalten Sie allein die zu viel bezahlte Gebühr

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Mit jedem Tag bleibt Ihr Geld länger bei der Bank als bei Ihnen. Die Prüfung ist für Sie kostenlos und völlig unverbindlich. Im besten Fall holen Sie sich mehrere hundert oder tausend Euro zurück – im schlechtesten Fall haben Sie 2 Minuten investiert und Gewissheit gewonnen. Starten Sie Ihre gratis Prüfung bei Sammelverfahren.at noch heute.

Sammelverfahren.at bürgt für einen klaren, fairen Ablauf: kostenlose Erstprüfung, volle Finanzierung, spezialisierte Vertretung und eine Vergütung ausschließlich bei Erfolg. Sie bestimmen jeden Schritt mit.

Kein Kostenrisiko · Erfolgsbeteiligung · OGH-gesichert

Wir beraten Sie gerne persönlich & unverbindlich.

Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Sie informieren, dass wir den Begriff des „Sammelverfahrens“ selbstverständlich bloß für unseren Marktauftritt verwenden. Wir halten fest, dass jedes Verfahren einzeln geführt wird und das gesamte Verfahren anwaltlich begleitet wird.

Hinweis: dieser Text dient der Information und Erstorientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, klärt die individuelle Prüfung des Einzelfalls. Bank- und Markenname werden ausschließlich zur Informations- und Identifikationszwecken genannt; es besteht keine geschäftliche Verbindung zu den genannten Instituten.