Haben Sie bei der ING Austria einen Raten-, Auto- oder Wohnkredit aufgenommen und dabei eine einmalige Bearbeitungsgebühr bezahlt? Dann könnte dieser Betrag Ihnen gehören. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat prozentual berechnete Kreditbearbeitungsgebühren gekippt – wer betroffen ist, kann das Geld zurückverlangen. Sammelverfahren.at prüft Ihren ING-Vertrag kostenlos, unverbindlich und ohne jedes Risiko selbst wenn der Kredit längst zurückgezahlt ist.
Kein Kostenrisiko · Unverbindlich · Auch abbezahlte Kredite
Mag. Andreas Gselmann & Nina Ferner
Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis typischer Bearbeitungsgebühren und gesetzlicher Verzugszinsen (4 % p.a.).
Die ING Austria ist seit 2004 am österreichischen Markt tätig und zählt zu den ersten konsequent digital arbeitenden Banken des Landes. Als Direktbank ohne klassisches Filialnetz wickelt sie Kredite überwiegend online ab und wirbt mit transparenten, spesenfreien Konditionen. Gerade weil die ING über die Jahre eine sehr große Zahl an Raten-, Auto- und Wohnkrediten vergeben hat, betrifft die Frage der Bearbeitungsgebühr viele ihrer Kundinnen und Kunden.
Der entscheidende Punkt ist die Art der Berechnung. Wurde die Bearbeitungsgebühr als Prozentsatz der Kreditsumme angesetzt, ist sie nach der aktuellen Rechtsprechung angreifbar – denn der tatsächliche Aufwand der Bank wächst nicht im selben Verhältnis mit der Kredithöhe. Eine derart bemessene Gebühr gilt als gröblich benachteiligend und ist rückforderbar.
Ob und in welcher Höhe Ihr konkreter ING-Vertrag betroffen ist, ergibt die individuelle Prüfung – und die ist bei Sammelverfahren.at für Sie kostenlos. Schon eine kurze Anfrage genügt, um Klarheit über Ihren Fall zu bekommen, ohne dass Sie sich vorab festlegen müssen.
Wir überprüfen kostenlos und unverbindlich, ob Sie unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern können.
Auch wenn bislang kein höchstgerichtliches Urteil unmittelbar gegen die ING Austria ergangen ist, ändert das nichts an Ihrem Anspruch: Die maßgeblichen rechtlichen Grundsätze gelten bankenübergreifend.
Ausgangspunkt ist die Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025. Seither gehören Bearbeitungsgebühren zu den kontrollierbaren Nebenleistungen – überprüfbar auf gröbliche Benachteiligung (Paragraf 879 Absatz 3 ABGB) und Transparenz (Paragraf 6 Absatz 3 KSchG). Eine ausschließlich prozentual bemessene Gebühr besteht diese Kontrolle meist nicht.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Vergabe eines Kredits über 440.000 Euro mehr Bearbeitungsaufwand verursachen soll als ein Kredit über 220.000 Euro – sinngemäß aus der Begründung des OGH.“
Sinngemäß aus der OGH-Begründung
Die Rechtsprechung steht breit gefestigt: Mehrere OGH-Senate haben 2025 und 2026 gleichartige Klauseln verworfen. Ein eigenes ING-Urteil ist deshalb nicht erforderlich – die Maßstäbe gelten so oder so.
Für Sie als ING-Kundin oder -Kunde bedeutet das: Auch ohne ein gegen die ING ergangenes Urteil lässt sich Ihre Bearbeitungsgebühr mit guten Erfolgsaussichten zurückfordern, sofern sie prozentual oder intransparent gestaltet war.
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Ob Ihre Gebühr angreifbar ist, entscheidet sich nach aktueller Rechtsprechung vor allem an folgenden Punkten:
Jeder Anspruch ist für sich zu beurteilen. Wie gut Ihre Chancen stehen, zeigt erst die rechtliche Prüfung Ihres Vertrags – bei Sammelverfahren.at kostenlos und unverbindlich.
Lohnenswert ist die Prüfung bei nahezu jedem Kredit mit einmaliger Bearbeitungsgebühr. Bei der ING Austria zählen dazu vor allem:
Halten Sie in Ihren Papieren nach Begriffen wie Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsspesen oder Einmalspesen Ausschau. Taucht ein solcher Posten auf, lohnt sich die Prüfung in aller Regel – zumal sie für Sie kostenlos ist.
Ein häufiger Trugschluss: „Mein Kredit ist getilgt, also ist es zu spät.“ Tatsächlich beträgt die Frist für die Rückforderung 30 Jahre. Es zählt der Zeitpunkt Ihrer Gebührenzahlung – nicht, ob der Kredit noch offen ist. Auch längst abbezahlte ING-Kredite sind also erfasst.
Die ING Austria positioniert sich als günstige, transparente Direktbank: kein Filialnetz, volldigitale Abwicklung und in der Außendarstellung spesenfreie Konditionen. Für die rechtliche Beurteilung einer in der Vergangenheit verrechneten Bearbeitungsgebühr spielt dieser moderne Auftritt jedoch keine Rolle. Wurde Ihnen bei Ihrem ING-Kredit eine prozentuale oder intransparente Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt, gelten dieselben OGH-Maßstäbe wie bei jeder anderen Bank – unabhängig davon, wie schlank das Geschäftsmodell sonst ist.
Was Sie zurückbekommen können, besteht aus der unzulässigen Bearbeitungsgebühr und den darauf aufgelaufenen Zinsen. Je größer der Kredit und je länger die Zahlung zurückliegt, desto höher fällt der Betrag aus.
Rechenbeispiel: Für einen ING-Ratenkredit über 35.000 Euro mit einer Bearbeitungsgebühr von 2 Prozent ergibt sich allein für die Gebühr ein Betrag von 700 Euro – zuzüglich der über die Jahre aufgelaufenen Zinsen.
Zur Orientierung: Bei 10.000 Euro Kredit und 1,5 Prozent sind es 150 Euro, bei 35.000 Euro und 2 Prozent bereits 700 Euro, bei einem Wohnkredit über 120.000 Euro entsprechend mehr – jeweils plus Zinsen. Weil die Prüfung nichts kostet, lohnt sie sich so gut wie immer.
Welche Summe bei Ihnen herauskommt, zeigt die kostenlose Erstprüfung. Eine schnelle erste Schätzung liefert Ihnen vorab der Kreditgebühren-Rechner; auf dieser Seite.
Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis typischer Bearbeitungsgebühren und gesetzlicher Verzugszinsen (4 % p.a.).
Bei einer Rückforderung haben die meisten nur die Bearbeitungsgebühr im Kopf. Die Erfahrung zeigt jedoch: In vielen Kreditverträgen stecken weitere Einmal- oder laufende Entgelte, die genauso unzulässig sein können.
Auf ihre Zulässigkeit sehen wir uns dabei unter anderem diese Positionen an:
Jeder dieser Posten kann Ihre Rückforderung steigern. Wer nur die Bearbeitungsgebühr sieht, lässt eventuell Geld liegen – unsere vollständige Prüfung erfasst alles.
Die meisten Kreditnehmer haben bei einer Rückforderung allein die Bearbeitungsgebühr vor Augen. Aus unserer Praxis wissen wir jedoch: In vielen Verträgen schlummern weitere Einmalentgelte, die ebenso unzulässig sein können – und an die kaum jemand von selbst denkt.
Im Rahmen dieser Rundumprüfung nehmen wir unter anderem folgende Positionen ins Visier:
✓ Schätz- und Bewertungsgebühren für die finanzierte Immobilie
✓ Spesen für Zwischenfinanzierungen sowie für Aufstockungen bestehender Kredite
✓ Entgelte für Treuhandabwicklung und Vertragsabwicklung
✓ Kosten rund um Löschungsquittung und grundbücherliche Löschung
✓ laufende Kontoführungs- und Bereitstellungsentgelte, die dem Kredit zugeordnet sind
Jede dieser Positionen kann Ihre Rückforderung weiter anheben. Wer nur die Bearbeitungsgebühr im Blick hat, verschenkt womöglich Geld – unsere gründliche Prüfung verhindert genau das.
Banken zahlen unzulässige Gebühren nicht von sich aus zurück. Erst eine fundierte, konsequent vorgetragene Forderung bewegt sie zum Einlenken – und genau hier liegt der Unterschied zwischen einem zaghaften Schreiben und einer professionell geführten Durchsetzung.
Ihre Sache liegt bei Anwältinnen und Anwälten mit Schwerpunkt Bank- und Kreditrecht. Sie kennen die OGH-Judikatur im Detail, übertragen sie sicher auf Ihren ING-Vertrag und treten der Bank auf Augenhöhe gegenüber.
Und das völlig ohne Vorleistung: Risiko und Aufwand liegen bei uns, wir finanzieren das Verfahren und sind nur bei Erfolg beteiligt. Maximale Durchsetzungskraft bei null Risiko – die naheliegende Wahl, wenn das Ergebnis stimmen soll.
Ihre Entscheidung
Unverbindlich · 100 % risikofrei
Sie könnten die Sache auch Ihrem Hausanwalt übergeben. Ein allgemein tätiger Anwalt müsste sich allerdings erst in die OGH-Rechtsprechung, die verschiedenen Klauseltypen und die Vorgehensweise der Banken einarbeiten – Zeit, die Sie üblicherweise über das Honorar mitbezahlen.
Genau auf solche Verfahren hat sich Sammelverfahren.at spezialisiert. Aus zahlreichen ähnlichen Verfahren kennen wir die Taktik der Banken, durchschauen zu niedrige Vergleichsangebote und wissen, wo hingehalten wird. Diese Erfahrung wirkt sich häufig unmittelbar auf Ihre Rückzahlung aus.
Entscheidend ist der Rahmen: Für Sie ist alles absolut risikofrei, die Erstprüfung ist kostenlos, und hochspezialisierte Anwältinnen und Anwälte setzen Ihre Forderung durch. Und wir prüfen Ihren ING-Vertrag zugleich auf weitere unzulässige Gebühren, die ein Allgemein-Anwalt kaum im Blick hätte.
Sammelverfahren.at ist auf das Zurückholen unzulässiger Kreditgebühren spezialisiert und übernimmt den gesamten Aufwand für Sie – wir prüfen, finanzieren und setzen durch:
So sichern Sie sich das beste Ergebnis, ohne selbst ein Risiko zu tragen – Ihr einziger Schritt ist die kurze, kostenlose Anfrage.
In rund 2 Minuten Bank, Kreditsumme und Abschlussjahr angeben.
Gratis: Unsere Experten prüfen und melden sich mit einer Ersteinschätzung.
Ohne Risiko: Bei guten Aussichten übernehmen wir Finanzierung und Verfahren gegen die Anadi Bank.
Im Erfolgsfall erhalten Sie die Rückforderung + Zinsen; unsere Beteiligung wird nur bei Erfolg abgezogen.
Solange Sie nichts tun, bleibt Ihr Geld bei der Bank. Die Prüfung kostet Sie weder Geld noch eine Zusage. Im Idealfall holen Sie einen vierstelligen Betrag zurück – im schlechtesten Fall haben Sie zwei Minuten investiert.
kostenlos · unverbindlich · kein Kostenrisiko
Sie kennen jemanden, der ebenfalls einen Kredit aufgenommen und Bearbeitungsgebühren bezahlt hat? Empfehlen Sie uns weiter und profitieren Sie von unserem Empfehlungsprogramm
Nicht unbedingt. Auch bei einer spesenarmen Direktbank kann in der Vergangenheit eine einmalige Bearbeitungsgebühr verrechnet worden sein. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich – und kostet Sie nichts.
Falsch. Die Grundsätze des OGH gelten für alle Banken gleichermaßen. Ob es bereits ein Urteil gegen die ING gibt, spielt keine Rolle – maßgeblich ist die Gestaltung Ihrer Vertragsklausel.
Falsch. Dank der 30-jährigen Frist lassen sich auch getilgte Kredite zurückfordern. Es zählt allein, wann die Gebühr gezahlt wurde.
Die wenigsten zögern wegen Zweifeln am Anspruch – meist sind es leise Vorbehalte. Sehen wir sie uns sachlich an.
Nein. Eine zu Unrecht verrechnete Gebühr zurückzuverlangen, ist Ihr Recht und wird in keiner Bonitäts- oder Kreditauskunft erfasst. An Ihrer Kreditwürdigkeit ändert das nichts.
Nein. Eine berechtigte Forderung darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen. Weil wir mit unseren Anwältinnen und Anwälten die Sache führen, müssen Sie der Bank gegenüber nicht selbst aktiv werden.
Nein. Ihr Beitrag ist die kurze Online-Anfrage samt Unterlagen – das passt gut zum ohnehin digitalen ING-Stil. Den Schriftverkehr, die Prüfung und die Durchsetzung übernehmen wir.
Ja. Im Voraus zahlen Sie nichts; einen Anteil behalten wir nur im Erfolgsfall. Verlieren wir, tragen wir die Kosten – ein Minus kann bei Ihnen nicht entstehen.
Wenn in Ihrem ING-Vertrag eine prozentuale oder intransparente Bearbeitungsgebühr verrechnet wurde, stehen die Chancen gut. Die gratis Erstprüfung von Sammelverfahren.at bringt Klarheit für Ihren Fall – unverbindlich und ohne Risiko.
Ja. Entscheidend ist nicht die Kreditart, sondern ob eine einmalige, prozentual oder intransparent gestaltete Bearbeitungsgebühr verrechnet wurde. Das kann Raten-, Auto- und Wohnkredite gleichermaßen betreffen.
Vorab gar nichts. Gratis und unverbindlich ist die Erstprüfung, die Durchsetzung erfolgt erfolgsabhängig über Prozessfinanzierung. Ein Kostenrisiko tragen Sie nicht – vergütet werden wir ausschließlich im Erfolgsfall.
Ja. Über die 30-jährige Frist sind auch getilgte ING-Kredite rückforderbar. Es kommt darauf an, wann die Gebühr gezahlt wurde.
Im schlimmsten Fall haben Sie rund 5 Minuten Ihrer Zeit investiert – die Zeit, um Ihre Kreditunterlagen herauszusuchen und die Anfrage zu stellen. Sollte sich kein Anspruch durchsetzen lassen, bleibt einfach alles beim Alten. Ein finanzielles Risiko entsteht für Sie zu keinem Zeitpunkt.
Nein. Der OGH hat die Rechtslage geklärt; eine Kündigung brächte der Bank nur Nachteile. Ihr Vertrag läuft unverändert weiter, zurück erhalten Sie nur die zu viel bezahlte Gebühr.
Solange Sie nichts unternehmen, bleibt Ihr Geld bei der Bank. Die Prüfung kostet nichts und bindet Sie nicht – im besten Fall geht es um mehrere hundert oder tausend Euro, im schlechtesten um zwei Minuten Ihrer Zeit. Lassen Sie es jetzt kostenlos bei Sammelverfahren.at prüfen.
Kein Kostenrisiko · Erfolgsbeteiligung · OGH-gesichert