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⚖️ OGH-Urteil bestätigt · 7 Ob 169/24i

Raiffeisen Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern – Rückerstattung nach OGH-Urteil prüfen

Wurde Ihnen bei einem Kredit Ihrer Raiffeisenbank eine einmalige Bearbeitungsgebühr verrechnet? Dann lohnt sich ein genauer Blick – möglicherweise steht Ihnen eine vierstellige Summe zu. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat prozentual berechnete Bearbeitungsgebühren gekippt, und betroffene Kreditnehmer können das Geld zurückverlangen. Sammelverfahren.at prüft Ihren Raiffeisen-Vertrag. Sammelverfahren.at prüft Ihren Raiffeisen-Kreditvertrag kostenlos, unverbindlich und ohne jedes Risiko- auch wenn der Kredit längst zurückgezahlt ist. 

Kein Kostenrisiko·  unverbindlich · Auch abbezahlte Kredite 

Das Wichtigste in Kürze

Worum geht es bei der Raiffeisen Kreditbearbeitungsgebühr?

Wer in Österreich einen Kredit aufnimmt, zahlt nicht nur Zinsen. Viele Banken verrechneten über Jahre hinweg eine zusätzliche, einmalige Gebühr für die Bearbeitung des Kredits – die sogenannte Kreditbearbeitungsgebühr. Bei Raiffeisen taucht diese Gebühr in Kreditverträgen unter verschiedenen Bezeichnungen auf: als Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsspesen, Bearbeitungsentgelt oder als pauschale Einmalspesen.

Das Entscheidende: Diese Gebühr wurde häufig prozentual von der Kreditsumme berechnet – typischerweise rund 1,5 bis 2 Prozent. Bei einem Wohnbaukredit über 300.000 Euro bedeutet das schnell 4.500 bis 6.000 Euro, die zusätzlich zu den Zinsen fällig wurden. Genau diese Art der Berechnung ist nach der aktuellen Rechtsprechung das Problem: Der tatsächliche Arbeitsaufwand der Bank steigt nämlich nicht proportional mit der Kredithöhe. Ein Kredit über 400.000 Euro verursacht keinen doppelt so hohen Bearbeitungsaufwand wie ein Kredit über 200.000 Euro – die Gebühr ist aber doppelt so hoch.

Die Raiffeisen Bankengruppe ist mit ihren zahlreichen regionalen, eigenständigen Raiffeisenbanken die größte Bankengruppe Österreichs. Gerade diese dezentrale Struktur führte dazu, dass über viele Jahre und in unzähligen Verträgen vergleichbare prozentuale Bearbeitungsentgelte verrechnet wurden. Ob und in welcher Höhe Ihr konkreter Raiffeisen-Vertrag betroffen ist, klärt die individuelle Prüfung – die für Sie kostenlos ist.

UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG

Haben Sie zu viel für Ihren Kredit bezahlt?

Wir überprüfen kostenlos und unverbindlich, ob Sie unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern können.

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Wie hoch ist oder war Ihr Kredit?
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Das OGH-Urteil: Warum prozentuale Bearbeitungsgebühren unzulässig sind

 Über viele Jahre galten Kreditbearbeitungsgebühren in Österreich als sogenannte Hauptleistung des Kreditvertrags – und Hauptleistungen konnten von den Gerichten inhaltlich nicht überprüft werden. Diese Rechtslage hat sich grundlegend geändert. Im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat der OGH seine Linie revidiert.

In der Leitentscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025 stellte der OGH klar: Kreditbearbeitungsgebühren zählen zu den Nebenleistungen des Kreditvertrags. Damit unterliegen sie der vollen gerichtlichen Inhaltskontrolle nach Paragraf 879 Absatz 3 ABGB (gröbliche Benachteiligung) sowie dem Transparenzgebot nach Paragraf 6 Absatz 3 KSchG. Eine prozentual nach der Kreditsumme bemessene Bearbeitungsgebühr beurteilte der OGH bei kundenfeindlichster Auslegung als grobe Kostenüberschreitung – und damit als gröblich benachteiligend und unwirksam.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Vergabe eines Kredits über 440.000 Euro mehr Bearbeitungsaufwand verursachen soll als ein Kredit über 220.000 Euro – sinngemäß aus der Begründung des OGH.“
Sinngemäß aus der OGH-Begründung

Diese Linie wurde von mehreren Senaten des OGH bestätigt und verfestigt. Der 1., 2., 4., 5. und 8. Senat haben vergleichbare Vertragsgestaltungen 2025 und 2026 als intransparent oder gröblich benachteiligend eingestuft. Damit ist klar: Es handelt sich nicht um einen rechtlichen Einzelfall, sondern um eine gefestigte höchstgerichtliche Rechtsprechung, von der zahlreiche Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Vergabe eines Kredits über 440.000 Euro mehr Bearbeitungsaufwand verursachen soll als ein Kredit über 220.000 Euro – sinngemäß aus der Begründung des OGH. Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer profitieren können.

Wann ist Ihre Raiffeisen-Bearbeitungsgebühr konkret unzulässig?

Ob Ihre konkrete Gebühr angreifbar ist, hängt nach der aktuellen Judikatur vor allem von folgenden Punkten ab:

Jede Rückforderung bleibt am Ende eine Einzelfallfrage. Welche konkreten Positionen in Ihrem Vertrag angreifbar sind, klären wir kostenlosen und ohne Verpflichtung für Sie.

Welche Raiffeisen-Kredite sind betroffen?

Einen Blick wert ist praktisch jeder Kredit, bei dem eine einmalige Bearbeitungsgebühr anfiel. Bei Raiffeisen betrifft das insbesondere:

Achten Sie besonders auf Begriffe wie Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsspesen, Schätzgebühr, Einmalspesen, Kreditkosten oder Liegenschaftsbewertungsgebühr. Entdecken Sie einen solchen Posten in Ihren Unterlagen oder auf einem alten Kontoauszug, sollten Sie die Prüfung nutzen – sie kostet Sie nichts.

Auch abbezahlte Kredite: 30 Jahre rückwirkend

Ein verbreiteter Irrtum lautet: „Mein Kredit ist doch längst zurückgezahlt, da kann ich nichts mehr machen.“ Das Gegenteil ist der Fall. In Österreich verjähren solche Rückforderungsansprüche erst nach 30 Jahren (Paragraf 1478 ABGB). Das bedeutet: Selbst Gebühren aus Raiffeisen-Kreditverträgen, die Sie in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossen und bereits vollständig getilgt haben, können heute noch rückforderbar sein. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Sie die Gebühr bezahlt haben – nicht, ob der Kredit noch läuft.

Wie viel Geld können Sie zurückbekommen?

Ihre mögliche Rückforderung besteht aus zwei Bausteinen: der zu Unrecht kassierten Bearbeitungsgebühr und den Zinsen, die über die Jahre darauf angefallen sind. Je größer Ihr Kredit war und je länger die Zahlung zurückliegt, desto höher fällt der Betrag aus.

Rechenbeispiel: Sie haben für den Kauf einer Eigentumswohnung einen Raiffeisen-Wohnbaukredit über 400.000 Euro aufgenommen. Verrechnet wurde eine Bearbeitungsgebühr von 2 Prozent – das sind 8.000 Euro. Zuzüglich der über die Laufzeit aufgelaufenen Verzugszinsen kann sich Ihre mögliche Rückforderung auf einen noch höheren Betrag summieren. Bei hohen Kreditsummen ist die Rückforderung daher besonders lohnend.

Ein paar Richtwerte: Bei 30.000 Euro Kredit und 1,5 % sind das 450 Euro, bei 250.000 Euro und 2 % schon 5.000 Euro und bei 500.000 Euro über 10.000 Euro – jeweils zuzüglich Zinsen. Die Faustregel: Je größer der Kredit, desto lohnender die Rückforderung.

Was für Ihren konkreten Fall herauskommt, klären wir in der kostenlosen Erstprüfung. Eine schnelle erste Schätzung liefert Ihnen vorab der Kreditgebühren-Rechner; auf dieser Seite. 

Kreditgebühren-Rechner · OGH-Urteil 7 Ob 169/24i
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Ursprüngliche Kreditsumme In Euro
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= € 4.000
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⚠️ Schilling-Kredit erkannt: Bitte geben Sie die Kreditsumme in Schilling (ATS) ein – wir rechnen automatisch in Euro um.
Offizieller Fixkurs: 1 € = 13,7603 ATS
◆ Ihre Berechnung
Möglicher Rückforderungsanspruch
gegen Ihre Bank
Bearbeitungsgebühr € 4.000
Weitere Einmalzahlungen * € 700
Verzugszinsen 4 % p.a. € 12.960
* Weitere Einmalzahlungen wurden pauschal mit € 700 angenommen (z. B. Schätzgebühr, Eintragungsgebühr). Der tatsächliche Betrag wird im Rahmen der kostenlosen Prüfung ermittelt.
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Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis typischer Bearbeitungsgebühren und gesetzlicher Verzugszinsen (4 % p.a.). Die tatsächliche Rückforderungshöhe wird im Rahmen der kostenlosen Erstprüfung durch unsere Rechtsexperten ermittelt.

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Warum Sie Ihre Raiffeisen-Gebühr über Sammelverfahren.at
zurückfordern sollten

Sammelverfahren.at ist auf die Rückholung unzulässiger Kreditgebühren spezialisiert und nimmt Ihnen den gesamten Ablauf ab – wir organisieren, prüfen, finanzieren und setzen durch:

Geprüft werden Anadi Bank Kreditverträge unter anderem auf:

 Auf diese Weise sichern Sie sich das Bestmögliche, ohne selbst Zeit, Geld oder Nerven zu investieren – Ihr einziger Beitrag ist die kostenlose Anfrage.

Nicht nur die Bearbeitungsgebühr: Wir prüfen Ihren gesamten Kreditvertrag

Die meisten Kreditnehmer haben bei einer Rückforderung allein die Bearbeitungsgebühr vor Augen. Aus unserer Praxis wissen wir jedoch: In vielen Verträgen schlummern weitere Einmalentgelte, die ebenso unzulässig sein können – und an die kaum jemand von selbst denkt.

Im Rahmen dieser Rundumprüfung nehmen wir unter anderem folgende Positionen ins Visier:
✓ Schätz- und Bewertungsgebühren für die finanzierte Immobilie
✓ Spesen für Zwischenfinanzierungen sowie für Aufstockungen bestehender Kredite
✓ Entgelte für Treuhandabwicklung und Vertragsabwicklung
✓ Kosten rund um Löschungsquittung und grundbücherliche Löschung
✓ laufende Kontoführungs- und Bereitstellungsentgelte, die dem Kredit zugeordnet sind

Jede dieser Positionen kann Ihre Rückforderung weiter anheben. Wer nur die Bearbeitungsgebühr im Blick hat, verschenkt womöglich Geld – unsere gründliche Prüfung verhindert genau das.

Warum maximale Rückforderung professionelle Vertretung braucht

 Aus hunderten bearbeiteten Bankenfällen können wir klar sagen: Wer die maximale Rückforderung erreichen will, muss bestmöglich vertreten sein. Banken zahlen erfahrungsgemäß nicht freiwillig und nicht den vollen Betrag – sie kennen jede Argumentationslinie und jeden Spielraum. Dem muss man auf Augenhöhe begegnen. Genau hier kommt Sammelverfahren.at ins Spiel.

Unsere auf Bank- und Kreditrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bearbeiten diese Verfahren nicht nebenbei, sondern als Kerngeschäft. Sie kennen die aktuelle OGH-Rechtsprechung im Detail, wissen, welche Klauseln angreifbar sind, und setzen Ihre Forderung konsequent und vollständig in Ihrem Interesse durch. Diese Erfahrung lässt sich durch einen Alleingang nicht ersetzen – sie entscheidet aber oft über die Höhe des Betrags, der am Ende bei Ihnen ankommt.

Und das Beste: Diese professionelle Vertretung kostet Sie nichts im Voraus. Wir übernehmen das gesamte Risiko und den gesamten Aufwand, finanzieren das Verfahren vollständig und werden nur im Erfolgsfall beteiligt. Für Sie bedeutet das maximale Durchschlagskraft bei null Risiko – die naheliegende Entscheidung, wenn Sie wirklich das Optimum herausholen möchten.

Ihre Entscheidung

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Anwaltshonorar vorab fällig – unabhängig vom Ergebnis
Bei Niederlage tragen Sie die Kosten beider Parteien
Kaum ein Anwalt ist auf dieses Spezialthema fokussiert – wer nur einen Fall hat, hat keine echte Erfahrung
Aufwand und Risiko liegen vollständig bei Ihnen
unsicher Rückforderung minus Anwaltskosten – wenn Sie gewinnen.
Bei Niederlage: Verlust oft über 2.000 €

Spezialist statt Allgemein-Anwalt – das ist Ihr Vorteil

Natürlich könnten Sie auch zu Ihrem Hausanwalt gehen. Der Unterschied liegt in der Spezialisierung: Ein allgemein tätiger Anwalt müsste sich erst in die aktuelle OGH-Judikatur, die unterschiedlichen Klauseltypen und die Verteidigungsstrategien der Banken einarbeiten – Zeit, die Sie in der Regel als Honorar mitbezahlen.

Sammelverfahren.at ist genau auf diese Verfahren spezialisiert. Wir kennen die Argumentationsmuster der Banken aus einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle, wissen, wo verzögert wird und welche Vergleichsangebote zu niedrig sind. Diese Routine lässt sich nicht über Nacht aufbauen – sie entscheidet aber oft über die Höhe Ihrer Rückzahlung.

Dazu kommen drei Punkte, die den Ausschlag geben: Für Sie ist der Weg absolut risikofrei, die Erstprüfung ist kostenlos, und Ihre Forderung wird von hochspezialisierten Anwältinnen und Anwälten durchgesetzt. Und wir schauen nicht nur auf die Bearbeitungsgebühr: Wir prüfen Ihren Vertrag zugleich auf weitere unzulässige Gebühren, die ein Allgemein-Anwalt im Zweifel gar nicht auf dem Schirm hätte.

Ihre Vorteile mit Sammelverfahren.at

Als Fachleute für die Rückholung unzulässiger Kreditgebühren übernehmen wir den kompletten Ablauf für Sie:

Auf diese Weise holen Sie das Beste für sich heraus, ohne eigene Zeit oder eigenes Geld einzubringen.

So einfach fordern Sie Ihre Raiffeisen-Gebühr zurück – in 4 Schritten

Den Weg zum eigenen Anwalt können Sie gehen – nur müsste sich ein allgemein tätiger Anwalt erst in die OGH-Judikatur, die Klauseltypen und die Vorgehensweise der Banken einarbeiten. Diese Zeit landet meist als Honorar bei Ihnen, unabhängig vom Ergebnis.

Sammelverfahren.at ist auf diese Verfahren spezialisiert. Aus vielen vergleichbaren Fällen kennen wir die Argumentationsmuster der Banken, erkennen zu niedrige Vergleichsangebote und wissen, wo verzögert wird. Auch ohne eigenes Anadi-Urteil übertragen wir die OGH-Grundsätze routiniert auf Ihren Vertrag.

Der Rahmen macht den Unterschied: Für Sie ist alles absolut risikofrei, die Erstprüfung ist kostenlos, und hochspezialisierte Anwältinnen und Anwälte führen Ihre Sache. Zusätzlich prüfen wir Ihren Anadi-Vertrag auf weitere unzulässige Gebühren, die sonst leicht durchrutschen.

1. Anfrage

In rund 2 Minuten Bank, Kreditsumme und Abschlussjahr angeben.

2. Bewertung

Gratis: Unsere Experten prüfen und melden sich mit einer Ersteinschätzung.

3. Durchsetzung

Ohne Risiko: Bei guten Aussichten übernehmen wir Finanzierung und Verfahren gegen die Anadi Bank.

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Im Erfolgsfall erhalten Sie die Rückforderung + Zinsen; unsere Beteiligung wird nur bei Erfolg abgezogen.

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Solange Sie nichts tun, bleibt Ihr Geld bei der Bank. Die Prüfung kostet Sie weder Geld noch eine Zusage. Im Idealfall holen Sie einen vierstelligen Betrag zurück – im schlechtesten Fall haben Sie zwei Minuten investiert.

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Auch andere betroffen?

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Sie kennen jemanden, der ebenfalls einen Kredit aufgenommen und Bearbeitungsgebühren bezahlt hat? Empfehlen Sie uns weiter und profitieren Sie von unserem Empfehlungsprogramm

Drei Irrtümer, die Sie Geld kosten können

Falsch. Wegen der 30 jährigen Frist sind auch getilgte Bank Austria Kredite erfasst. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Gebührenzahlung.

Nicht unbedingt. Im entschiedenen Fall waren die Bearbeitungsspesen vertraglich vereinbart und wurden vom OGH dennoch gekippt. Die Bank Austria musste zahlen.

Den gesamten Aufwand übernehmen wir. Ihr Beitrag ist die kurze Anfrage; alles Weitere erledigen wir für Sie.

Häufige Bedenken – und warum sie unbegründet sind

Oft ist es nicht der Zweifel am Anspruch, der Menschen zurückhält, sondern ein ungutes Gefühl im Bauch. Schauen wir uns die typischen Sorgen einmal nüchtern an.

Nein, kein bisschen. Eine zu Unrecht kassierte Gebühr zurückzuverlangen ist Ihr gutes Recht und taucht in keiner Bonitäts- oder Kreditauskunft auf. Ihr Scoring bleibt exakt so, wie es ist.

Nein. Eine berechtigte Forderung darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen, und Ihre Geschäftsbeziehung läuft normal weiter. Den Kontakt zur Bank übernehmen ohnehin wir beziehungsweise unsere Anwältinnen und Anwälte – Sie selbst müssen nicht in Erscheinung treten

Nein. Sie stellen die kurze Anfrage und reichen Ihre Unterlagen ein – das war Ihr Teil. Schriftverkehr mit der Bank, rechtliche Prüfung und Durchsetzung erledigen wir.

Nein, das ist ausgeschlossen. Sie zahlen vorab nichts; wir behalten nur dann einen vereinbarten Anteil, wenn auch wirklich Geld zurückkommt. Verlieren wir, bleiben Sie kostenfrei – ein Verlustgeschäft kann Ihnen nicht passieren.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wenn in Ihrem Raiffeisen-Kreditvertrag eine prozentuale oder intransparente Bearbeitungsgebühr vereinbart wurde, bestehen nach der aktuellen OGH-Rechtsprechung gute Chancen auf eine Rückforderung. Die gratis Erstprüfung von Sammelverfahren.at bringt für Ihren Fall Klarheit – unverbindlich und risikofrei.

Gar nichts vorab. Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich; die Durchsetzung läuft über Prozessfinanzierung auf Erfolgsbasis. Ein Kostenrisiko tragen Sie nicht – auch nicht bei einer Niederlage. Unsere Beteiligung wird nur im Erfolgsfall vom zurückerlangten Betrag abgezogen.

Ja. Die Verjährungsfrist liegt hier bei 30 Jahren. Auch längst getilgte Kredite können daher rückforderbar sein – entscheidend ist der Zeitpunkt der Gebührenzahlung, nicht der Status des Kredits

Das ist kein Problem. Fehlen Vertragsunterlagen, kann in Ihrem Namen ein Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO gegenüber der Raiffeisenbank geltend gemacht werden, um die notwendigen Informationen zu erhalten. Stellen Sie einfach die kostenlose Anfrage – wir kümmern uns um den Rest.

Die Anfrage online ist in etwa 2 Minuten erledigt. Anschließend erhalten Sie von uns eine erste Einschätzung. Wie lange die Durchsetzung dauert, hängt vom Einzelfall ab – wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Die OGH-Grundsätze gelten bankenübergreifend und damit grundsätzlich für alle regionalen Raiffeisenbanken sowie für Bauspardarlehen der start:bausparkasse (früher Raiffeisen Bausparkasse). Maßgeblich ist allein, wie die Bearbeitungsgebühr in Ihrem konkreten Vertrag formuliert und bemessen wurde.

Im schlimmsten Fall haben Sie rund 5 Minuten Ihrer Zeit investiert – die Zeit, um Ihre Kreditunterlagen herauszusuchen und hochzuladen. Sollte sich kein Anspruch durchsetzen lassen, bleibt einfach alles beim Alten. Ein finanzielles Risiko entsteht für Sie zu keinem Zeitpunkt.

Nein. Der OGH hat die Rechtslage eindeutig geklärt – mit einer Kündigung würde sich die Bank nur selbst schaden. Ihr Kreditvertrag läuft unverändert weiter; Sie erhalten lediglich die zu viel verrechnete Gebühr zurück

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Sammelverfahren.at steht für einen klaren und fairen Ablauf: kostenlose Erstprüfung, volle Finanzierung des Verfahrens, spezialisierte Anwälte und eine Vergütung ausschließlich im Erfolgsfall. Die Entscheidung bleibt jederzeit bei Ihnen.

Kein Kostenrisiko · Erfolgsbeteiligung · OGH-gesichert

Wir beraten Sie gerne persönlich & unverbindlich.

Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Sie informieren, dass wir den Begriff des „Sammelverfahrens“ selbstverständlich bloß für unseren Marktauftritt verwenden. Wir halten fest, dass jedes Verfahren einzeln geführt wird und das gesamte Verfahren anwaltlich begleitet wird.

Hinweis: dieser Text dient der Information und Erstorientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, klärt die individuelle Prüfung des Einzelfalls. Bank- und Markenname werden ausschließlich zur Informations- und Identifikationszwecken genannt; es besteht keine geschäftliche Verbindung zu den genannten Instituten.