Haben Sie bei der BAWAG P.S.K oder der easybank einen Kredit aufgenommen und dabei eine einmalige Kreditbearbeitungsgebühr bezahlt? Dann stehen Ihre Chancen auf eine Rückforderung besonders gut. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das BAWAG-Bearbeitungsentgelt von 1,5% ausdrücklich für unzulässig erklärt. Über Sammelverfahren.at prüfen Sie ihren Anspruch kostenlos, unverbindlich und ohne jedes Risiko. Auch dann, wenn der Kredit längst abbezahlt ist.
kostenlos · unverbindlich · 2 Minuten
Die BAWAG P.S.K. und ihre Online-Tochter easybank gehören zu den großen Kreditgebern Österreichs. Bei Konsum-, Hypothekar- und Immobilienkrediten wurde über Jahre ein einmaliges Bearbeitungsentgelt verrechnet – häufig als fester Prozentsatz der Kreditsumme. In den Verträgen findet sich dafür meist die Bezeichnung Bearbeitungsentgelt, Bearbeitungsgebühr oder Bearbeitungsspesen.
Der Knackpunkt liegt in der prozentualen Berechnung. Bei der BAWAG betrug das Entgelt 1,5 Prozent der Kreditsumme. Bei einem Hypothekarkredit über 440.000 Euro sind das 6.600 Euro, bei 220.000 Euro 3.300 Euro – doppelt so viel Gebühr für denselben Bearbeitungsschritt. Genau diese Unverhältnismäßigkeit hat der OGH beanstandet: Der Aufwand der Bank wächst nicht mit der Kredithöhe, die Gebühr aber schon.
Weil dieses Modell jahrelang in einer Vielzahl von BAWAG- und easybank-Verträgen verwendet wurde, ist eine sehr große Zahl von Krediten betroffen. Ob und in welcher Höhe Ihr konkreter Vertrag rückforderbar ist, klärt die individuelle Prüfung – die für Sie kostenlos ist.
Wir überprüfen kostenlos und unverbindlich, ob Sie unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern können.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Vergabe eines Kredits über 440.000 Euro mehr Bearbeitungsaufwand verursachen soll als ein Kredit über 220.000 Euro.“ Sinngemäß aus der OGH-BegründungFür Sie als BAWAG- oder easybank-Kundin oder -Kunde heißt das konkret: Die schwierigste Hürde – die grundsätzliche Frage, ob solche Gebühren überhaupt angreifbar sind – ist bereits genommen. Der OGH hat sie zu Ihren Gunsten beantwortet. Es geht jetzt nur noch darum, Ihren individuellen Vertrag zu prüfen und den Anspruch durchzusetzen. Genau diesen Teil übernehmen wir vollständig für Sie, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Nach der aktuellen Rechtsprechung ist eine Kreditbearbeitungsgebühr vor allem dann angreifbar, wenn einer oder mehrere folgende Punkte zutreffen:
Wichtig: Auch wenn die BAWAG-Klausel höchstgerichtlich gekippt wurde, ist jede Rückforderung Einzelfallsache. Die genaue Höhe und die konkreten Positionen ergeben sich erst aus der Prüfung Ihres Vertrags – und genau diese Prüfung übernimmt Sammelverfahren.at kostenlos für Sie.
Prüfungswürdig sind nahezu alle Kreditarten, bei denen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt verrechnet wurde. Dazu zählen insbesondere:
Achten Sie in Ihren Unterlagen auf Begriffe wie Bearbeitungsentgelt, Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsspesen, Einmalspesen, Schätzgebühr oder Entgelt für die Löschungsquittung. Taucht einer dieser Posten auf, lohnt sich die Prüfung in aller Regel.
Viele glauben, mit der vollständigen Rückzahlung des Kredits sei der Zug abgefahren. Das stimmt nicht. Für die Rückforderung zu Unrecht bezahlter Beträge gilt in Österreich eine Frist von 30 Jahren (Paragraf 1478 ABGB). Entscheidend ist, wann Sie das Entgelt bezahlt haben – nicht, ob der Kredit noch läuft. Auch BAWAG- und easybank-Verträge aus den 1990er- oder 2000er-Jahren können daher noch rückforderbar sein.
Ihre mögliche Rückforderung besteht aus dem zu Unrecht bezahlten Bearbeitungsentgelt zuzüglich der über die Jahre aufgelaufenen Zinsen. Je höher Ihr ursprünglicher Kredit und je länger die Zahlung her ist, desto größer fällt der Betrag in der Regel aus.
Was bei Ihnen genau zusammenkommt, klären wir in der kostenlosen Erstprüfung. eine schnell Vorab-Schätzung bietet der Kreditgebühren-Rechner.
Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis typischer Bearbeitungsgebühren und gesetzlicher Verzugszinsen (4 % p.a.). Die tatsächliche Rückforderungshöhe wird im Rahmen der kostenlosen Erstprüfung durch unsere Rechtsexperten ermittelt.
Die meisten denken bei einer Rückforderung nur an das Bearbeitungsentgelt. Der BAWAG-Fall zeigt aber beispielhaft, dass oft mehrere Positionen unzulässig sind. Aus Erfahrung wissen wir: In vielen Verträgen schlummern weitere Einmalentgelte, an die Kunden gar nicht denken. Deshalb prüfen wir nicht nur die Bearbeitungsgebühr, sondern Ihren gesamten Vertrag.
Im Zuge der Gesamtprüfung sehen wir uns unter anderem diese Posten genau an:
Jeder dieser Posten kann Ihre Rückforderung spürbar erhöhen. Wer nur das Bearbeitungsentgelt betrachtet, lässt womöglich bares Geld liegen. Unsere spezialisierte Prüfung erfasst sämtliche Posten – genau das unterscheidet professionelle Vertretung vom Alleingang.
Ihre Entscheidung
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Auch wenn die Rechtslage gegen die BAWAG günstig ist: Den vollen Betrag bekommt nur, wer professionell vertreten ist. Eine Großbank wie die BAWAG verfügt über eine eigene Rechtsabteilung, kennt jedes Gegenargument und versucht, möglichst wenig zu zahlen. Dem allein gegenüberzutreten, lohnt sich selten. Hier kommen wir von Sammelverfahren.at ins Spiel.
Unsere auf Bank- und Kreditrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte führen solche Verfahren tagtäglich. Sie kennen die OGH-Judikatur zur BAWAG im Detail, erkennen jede angreifbare Klausel und setzen Ihre Forderung mit Nachdruck durch. Dieser Erfahrungsvorsprung entscheidet oft über die Höhe Ihrer Rückzahlung.
Und das ohne Vorkosten für Sie: Wir übernehmen Risiko und Aufwand vollständig, finanzieren das Verfahren und sind nur im Erfolgsfall beteiligt. Maximale Durchsetzungskraft bei null Risiko – die naheliegende Wahl, wenn Sie das Optimum herausholen wollen.
Sie könnten die Sache auch Ihrem eigenen Anwalt übergeben. Allerdings müsste sich ein allgemein tätiger Anwalt erst in die OGH-Rechtsprechung, die konkreten BAWAG-Klauseln und die Strategie der Bank einarbeiten – Zeit, die meist über das Honorar bei Ihnen hängenbleibt.
Sammelverfahren.at ist auf diese Verfahren spezialisiert. Wir kennen das Vorgehen großer Banken wie der BAWAG aus einer Vielzahl ähnlicher Fälle, erkennen zu niedrige Vergleichsangebote und typische Verzögerungstaktiken sofort. Gerade beim BAWAG-Urteil zur 1,5-Prozent-Klausel zahlt sich diese Routine aus.
Und der Rahmen stimmt: Für Sie ist alles absolut risikofrei, die Erstprüfung ist kostenlos, und hochspezialisierte Anwältinnen und Anwälte führen Ihre Sache. Wir prüfen Ihren Vertrag zudem auf weitere unzulässige Gebühren – etwa Entgelte für Löschungsquittungen, die der OGH im BAWAG-Fall ebenfalls beanstandet hat.
Sammelverfahren.at hat sich auf die Rückforderung unzulässiger Kreditgebühren spezialisiert und nimmt Ihnen Aufwand und Risiko vollständig ab – wir organisieren, prüfen, finanzieren und setzen durch:
So sichern Sie sich das Maximum, ohne selbst Zeit, Geld oder Nerven einzusetzen – Ihr einziger Aufwand bleibt die kostenlose Anfrage.
In rund 2 Minuten Bank, Kreditsumme und Abschlussjahr angeben.
Gratis: Unsere Experten prüfen und melden sich mit einer Ersteinschätzung.
Ohne Risiko: Bei guten Aussichten übernehmen wir Finanzierung und Verfahren gegen die Anadi Bank.
Im Erfolgsfall erhalten Sie die Rückforderung + Zinsen; unsere Beteiligung wird nur bei Erfolg abgezogen.
Solange Sie nichts tun, bleibt Ihr Geld bei der Bank. Die Prüfung kostet Sie weder Geld noch eine Zusage. Im Idealfall holen Sie einen vier- bis fünfstelligen Betrag zurück – im schlechtesten Fall haben Sie zwei Minuten investiert.
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Sie kennen jemanden, der ebenfalls einen Kredit aufgenommen und Bearbeitungsgebühren bezahlt hat? Empfehlen Sie uns weiter und profitieren Sie von unserem Empfehlungsprogramm
Falsch. Wegen der 30 jährigen Frist sind auch getilgte Bank Austria Kredite erfasst. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Gebührenzahlung.
Nicht unbedingt. Im entschiedenen Fall waren die Bearbeitungsspesen vertraglich vereinbart und wurden vom OGH dennoch gekippt. Die Bank Austria musste zahlen.
Den gesamten Aufwand übernehmen wir. Ihr Beitrag ist die kurze Anfrage; alles Weitere erledigen wir für Sie.
Nicht der Zweifel am Anspruch hält die meisten zurück, sondern ein paar wiederkehrende Sorgen. Hier sind sie – und die Antworten darauf.
Nein. Der OGH hat die Rechtslage klar entschieden – eine Kündigung würde die Bank nur belasten. Ihr Kreditvertrag bleibt unverändert, Sie erhalten allein die zu viel verrechnete Gebühr zurück.
Nein. Eine berechtigte Forderung darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Da wir und unsere Anwältinnen und Anwälte die Sache fahren, treten wir gegenüber der Bank auf, nicht Sie.
Nein. Ihr Part ist die kurze Online-Anfrage samt Unterlagen. Schriftverkehr, rechtliche Bewertung und Durchsetzung übernehmen wir vollständig.
Ja. Sie zahlen vorab nichts, ein Minusgeschäft ist ausgeschlossen. Nur wenn Geld zurückfließt, behalten wir einen Anteil; der Rest bleibt bei Ihnen. Bei einer Niederlage tragen wir die Kosten.
Die Chancen stehen gut: Der OGH hat das prozentuale BAWAG-Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent für unzulässig erklärt. Wenn Ihr Vertrag eine solche Klausel enthält, bestehen konkrete Rückforderungsansprüche. Die kostenlose Erstprüfung von Sammelverfahren.at klärt Ihren Fall – unverbindlich und ohne Risiko.
Ja. Die easybank ist die Online-Tochter der BAWAG und verwendete vergleichbare Klauseln. Die OGH-Entscheidung erfasst Verbraucherkredite der BAWAG P.S.K. und der easybank gleichermaßen, soweit das Bearbeitungsentgelt prozentual bemessen war.
Vorab nichts. Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich, die Durchsetzung erfolgt über Prozessfinanzierung auf Erfolgsbasis. Ein Kostenrisiko besteht für Sie nicht – auch bei einer Niederlage nicht. Unsere Beteiligung fällt nur im Erfolgsfall an.
Ja. Über die 30-jährige Frist sind auch getilgte BAWAG-Kredite erfasst. Maßgeblich ist der Zahlungszeitpunkt, nicht der Status des Kredits.
Im schlimmsten Fall haben Sie rund 5 Minuten Ihrer Zeit investiert – die Zeit, um Ihre Kreditunterlagen herauszusuchen und hochzuladen. Sollte sich kein Anspruch durchsetzen lassen, bleibt einfach alles beim Alten. Ein finanzielles Risiko entsteht für Sie zu keinem Zeitpunkt
Nein. Der OGH hat die Rechtslage klar entschieden – eine Kündigung würde die Bank nur belasten. Ihr Kreditvertrag bleibt unverändert, Sie erhalten allein die zu viel verrechnete Gebühr zurück.
Jeder Tag des Zuwartens lässt Ihr Geld bei der Bank statt bei Ihnen. Die Prüfung verlangt von Ihnen weder Geld noch eine Zusage. Im besten Fall holen Sie sich mehrere tausend Euro zurück – im schlechtesten Fall haben Sie 2 Minuten investiert und Gewissheit gewonnen. Lassen Sie jetzt kostenlos bei Sammelverfahren.at prüfen.
Sammelverfahren.at steht für einen klaren, fairen und transparenten Ablauf: kostenlose Erstprüfung, volle Prozessfinanzierung, spezialisierte Rechtsvertretung und eine Vergütung, die nur im Erfolgsfall anfällt. Gerade beim Thema BAWAG ist die Rechtslage eindeutig zu Ihren Gunsten – nutzen Sie diese Ausgangslage.
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