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Fordern Sie risikolos Ihre Glücksspielverluste zurück

Warum können Spielverluste durch Online Casinos in Österreich zurückgefordert werden?

Das sagt die Presse über die Rückforderung von Verlusten bei illegalen Online Casinos

Warum können Spielverluste durch Online Casinos in Österreich zurückgefordert werden?

Fast alle Online-Casino können in Österreich keine Konzession nachweisen, weshalb bei fast allen Anbiete die Spielverluste zurückgefordert werden können.  Mehr über die Rückforderung erfahren Sie in diesem Blogpost.

Geld, welches zum Beispiel durch Automaten, Black Jack, Roulette, Poker oder Slots verloren wurde, kann zurückgefordert werden. Ausgenommen sind Spielverluste durch Sportwetten.

Das Glücksspielgesetz – Österreich:

Online Spiele, bei welchen zum Beispiel durch Automaten, Black Jack, Roulette, Poker oder Slots Geld verloren wurde, werden als Glücksspiel definiert. Ausgenommen sind Spielverluste durch Sportwetten. Als Glücksspiel wird ein Spiel definiert, bei welchen über das Spielergebnis per Zufall entschieden wird.

Das österreichische Glücksspielgesetz reguliert folgende Glücksspiele wie:

  • Roulette
  • Beobachtungsroulette
  • Poker
  •  Black Jack
  •  Two Aces
  • Keno
  • Baccarat
  • Uvm.

Das Glücksspielgesetz ist ein Bundesgesetzt, welches somit in allen Bundesländern Österreichs gilt und anwendbar ist.

Österreich - Glücksspielmonopol

 Österreich hat ein Glücksspielmonopol (§ 3 Glücksspielgesetz GSpG), das heißt, das Recht zur Durchführung von Glücksspielen. Casino Austria inklusive ihre online Plattform win2day können eine staatliche Konzession nachweisen und agieren somit legal in Österreich. 

Hinsichtlich der rechtlichen Grundlage in Österreich agieren fast alle Online Casino Anbiete ohne Konzession und sind somit illegal. Wie und warum die Spielverluste zurückgefordert werden können, erfahren Sie in diesem Blogpost.

Österreich - Glücksspielmonopol

Die meisten Online Casinos, wie Mr. Green, MagicRed,bwi, bet365, MagicRed, Partypoker , OneCasino, Wildz, Casumo, Caxino, 888 Casino, Lottoland, Winfest, LeoVegas, Wunderino, Lapalingo, NetBet, Betway, Tipico oder Pokerstars, agieren illegal aus dem Ausland und weisen keine gültige Konzession in Österreich nach. Von Seiten der Online-Casinos wird meistens auf Grundlage des österreichischen Glücksspielmonopoles argumentiert, welches anscheinend ,,unionsrechtswidrig‘‘ sei und somit gegen die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Unionen verstöße. Auf Basis dieser Argumentation wird behauptet, man könne in Österreich illegale Online Casinos anbieten. 

Allerdings hat der europäische Gerichtshof mehrere Richtlinien bestimmt, durch welche das österreichische Glücksspielmonopol dem Recht entsprechend definiert wird (siehe aktuelle EuGH-Urteil aus 2021: aktuellen Entscheidung).

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof, der Verfassungsgerichtshof sowie der Oberste Gerichtshof haben in meheren Urteilen bestätigt, dass das Glücksspielmonopol in Österreich  nicht gesetzeswidrig, sondern gültig ist. Das heißt, es besteht kein Verstoß gegen das Unionsrecht.

Folgende Entscheidung des Obersten Gerichtshof:

Der OGH sieht keinen Anlass, von der Rechtsprechung des Senats abzugehen, dass nach gesamthafter Würdigung aller tatsächlichen Auswirkungen im Sinn der Rechtsprechung des EuGH das österreichische System der Glücksspielkonzessionen nicht gegen Unionsrecht verstößt.

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Heißt das nun, dass alle Personen, die Österreich Spielverluste durch illegale Online Casino zurückfordern können? Müssen Online-Casino die jeweiligen Spielverluste zurückerstatten? Können Spieler ihre Verluste durch Online Casinos einklagen und somit zurückfordern? Für alle diese Fragen wurde von dem Obersten Gerichtshof ein Rückforderungsanspruch festgelegt:

Der Rückforderungsanspruch des Klägers resultiere im Hinblick auf die fehlende Konzession der Beklagten aus einem verbotenen Glücksspiel. Was auf der Grundlage eines unerlaubten und damit unwirksamen Glücksspielvertrags gezahlt worden sei, sei rückforderbar. Eine Rechtsgrundlage biete sowohl das Bereicherungs-, als auch das Schadenersatzrecht, zumal der Eingriff ins Glücksspielmonopol auch eine Schutzgesetzverletzung bewirke.

Somit ist ein Rückforderungsanspruch gegen ein Online Casino, welches einen Firmensitz außerhalb von Österreich nachweist, gültig.

Verluste aus den letzten 30 Jahren sind zurückforderbar, und können mit einer Klage gegen den jeweiligen Online Casino Anbiete zurückgefordert werden.  Es können keine Spielverlust, die durch den Anbieter win2day oder bei Sportwetten entstanden sind, zurückgefordert werden, da diese nicht als Glücksspiele definiert werden.

Bereit, Ihre Casino Verluste zurückzufordern?

Wir übernehmen den Prozess und alle anfallenden Kosten!

Vorrausetzungen für eine Rückforderung

Wer kann nun schlussendlich seine Spielverluste zurückfordern? Welche Kriterien müssen gegegebn sein? 

Vorab muss der Spieler/die Spielerin einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und die Online Casino Spiele auch aus Österreich betrieben haben. 

Weiters müssen die Verluste vor Gerichte nachweisbar. Am besten anhand von Zahlungsbelegen, Kreditkartenabrechnungen oder Kontoauszügen. Die jeweiligen Casino Anbieter stellen eine vollständige Aufstellung aller Einzahlugen sowie Auszahlungen zur Verfügung. Aufgrund des DSGVO haben Sie Anspruch auf all Ihre Daten. Wir unterstützen Sie natürlich bestmöglich, damit Sie rasch an Ihre Transaktionsdaten erhalten.

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Wohnsitz in Österreich

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Wohnsitz in Österreich

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Online Casino Firmensitz in EU

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Spielverlust durch Online Casino in Österreich

Möglichkeiten für eine Rückforderung:

Die jeweilige Dauer der Verfahren unterscheidet sich von Verfahren zu Verfahren, und daher sehr einzelfallabhängig. Es gibt Fälle gegen ein Online-Casino, die sich schneller abwickeln lassen, jedoch gibt es auch Fälle, die zeitintensiver sind. 

Bezüglich der Art und Weise wie Spielverluste zurückgefordert werden können, gibt es zwei unterschiedliche Methoden:

Die Selbstfinanzierung, welche jedoch mit einem sehr hohem Kostenrisiko, da die Prozesskosten müssen selbst finanziert werden. Bei solchen Verfahren handelt meist um hohe Spielverluste handelt, sind die Prozesskosten sehr. Meist sind ist bei einer Selbstfinanzierung die Erfolgschance sehr gering, da die Betroffenen keine Erfahrung im Bereich des Glücksspielgesetzes nachweisen können. Außerdem ist eine Rückforderung von Spielverlusten in Form einer Klage sehr zeitintensiv. 

 

Eine mögliche Prozessfinanzierung kann die Rückforderung von Spielverlusten für die Betroffenen erleichtern. Sammelverfahren.at hat seit 2018 Erfahrung im Bereich der Prozessfinanzierung, und konnte somit schon zahlreiche Verfahren wie zum Beispiel im Bereich des Mietrechts erfolgreich führen. Sammelverfahren.at arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die bereits unzählige Verfahren gegen Online-Casinos gewonnen haben und den Spielern somit ihr Geld zurückgebracht haben. Wenn alle Kritieren für eine Rückforderung gegeben sind, steht Sammelverfahren.at als Unterstützung für eine erfolgreiche Rückforderungen Ihrer Spielverluste zur Verfügung. Sie tragen kein Kostenrisiko, keinen Aufwand und kein Prozessrisiko. Füllen Sie einfach das unverbindliche Formular aus, und Sammelverfahren.at meldet sich bei Ihnen, und berät sie persönlich und geht auf Ihren Fall individuell ein.

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Sammelverfahren.at setzen sich für Ihr Recht ein und holt Ihr Geld zurück. Unser Prozessfinanzier Mag. Andreas Gselmann hat jahrelange Erfahrung im Bereich der Prozessfinanzierung. Wir finanzieren Ihre Klage gegen die illegalen Casinobetreiber in Österreich um für Sie das bestmöglich Ergebnis für Sie zu realisieren. Als erfahrene Begleiter im Bereich Recht und Gesetz kümmern wir uns um Ihre Forderung, als wäre es unser persönliches Anliegen.„Durch unser Finanzierungshilfe brauchen Sie sich über ein Kostenrisiko in einem Rechtsstreit keine Gedanken zu machen. Sammelverfahren.at finanziert auch Ihre Rechtsvertretungskosten.“.

Die Kontaktdaten von Sammelverfahren finden Sie hier. Füllen Sie unverbindlich unser Formular aus und wir melden uns bei Ihnen und geben Ihnen eine Erstabschätzungen ab.

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Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Sie informieren, dass wir den Begriff des „Sammelverfahrens“ selbstverständlich bloß für unseren Marktauftritt verwenden. Wir halten fest, dass jedes Verfahren einzeln geführt wird und das gesamte Verfahren anwaltlich begleitet wird.