Rückforderung Ihrer Kredibearbeitungsgebühren
Name: ______ Geb. Datum ______
Name: ______ Datum ______
Straße und Hausnummer: _______
Ort: _______
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Tel.: _______
Email: _______
infolge Auftraggeber/in
hiermit erteile(n) ich/wir dem Verein für Spieler- und Verbraucherschutz, Döblerhofstraße 10, TOP 239, 1030 Wien (ZVR 1327232877), im Folgenden „Auftragnehmerin“, umfassende Vollmacht und ermächtige(n) die Auftragnehmerin, mich/uns in Angelegenheiten betreffend unrechtmäßig erhobener Kreditbearbeitungsgebühren sowie der Rückforderung von Entgelten bei Verbraucherkrediten (außergerichtlich sowie gerichtlich) zu vertreten. Die Auftragnehmerin ist ebenfalls berechtigt, zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche Rechtsanwälte oder Verbraucherschutzvereine zu bevollmächtigen. Weiters wird die Auftragnehmerin ermächtigt, auch Inkassoinstitute mit der Einziehung der Forderungen zu beauftragen und die dadurch entstandenen Kosten im Zuge der rechtlichen Durchsetzung als Nebenforderung geltend zu machen. Für den Fall einer gerichtlichen bzw. behördlichen oder außergerichtlichen bzw. außerbehördlichen Einigung räume(n) ich/wir der Auftragnehmerin einen Verhandlungsspielraum in Höhe von vierzig Prozent ein. Die Auftragnehmerin wird ermächtigt Prozesse anhängig zu machen und davon abzustehen, Vergleiche abzuschließen und
Dritte von der Verschwiegenheitspflicht mir/uns gegenüber zu entbinden, dies insbesondere hinsichtlich Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes und überhaupt alles vorzukehren, was für nützlich oder notwendig erachtet wird. Ich stimme der Übermittlung von Nachrichten und Schriftstücken aller Art per E-Mail in elektronischer und/oder unverschlüsselter Form an mich selbst, oder auch an Dritte, insbesondere an Gerichte und Behörden zu. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Die Auftragnehmerin ist insbesondere auch bevollmächtigt, für mich (uns) die ausdrückliche Einwilligung oder Anordnung zur Übermittlung und Auskunftserteilung sämtlicher mich (uns) betreffender Daten – auch telefonisch – zu erklären, wobei sämtliche Daten an sie oder von ihr namhaft gemachte Dritte übermittelt werden können bzw. ihr oder von ihr namhaft gemachte Dritte Auskünfte erteilt werden können. Der/die Auftraggeber/in stimmt zu, dass die Auftragnehmerin seine/ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, im Rahmen der Auftragserfüllung auch nach Beendigung des Vollmachtsverhältnis speichert. Der/die Auftraggeberin/in ist damit einverstanden, mit dem Auftragnehmer via einfachem Email zu korrespondieren.
_______,am _______
Unterschrift(en)
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betreffend die Adresse
E-Mail:
Hiermit beantragt
__________________ (kurz „Kunde“), geb. am _____
__________________ (kurz „Kunde“), geb. am _____
eine Prozessfinanzierung von der VENERA GmbH / Döblerhofstraße 10, Top 239, 1030 Wien / FN 487965 x
/ Handelsgericht Wien (nachfolgend „PROZESSFINANZIERER“ genannt). Der Finanzierungsgegenstand bezieht sich auf Ansprüche zu Unrecht erhobener Kreditbearbeitungsgebühren. Der PROZESSFINANZIERER weist explizit darauf hin, dass der Termin zur Stellung des Antrages auf Wunsch des Kunden zustande gekommen ist.
Der PROZESSFINANZIERER finanziert sämtliche Kosten (rechtliche Vertretung, gerichtliche Pauschalgebühren, Barauslagen, gerichtliche Sachverständige etc.) und Risiken*) und übernimmt die Organisation sowie Aufbereitung der Unterlagen. Der PROZESSFINANZIERER finanziert für den Kunden eine spezialisierte Rechtsvertretung, für die außergerichtlich oder gerichtlich Durchsetzung der Ansprüche. Der Kunde verpflichtet sich, den PROZESSFINANZIERER zu unterstützen und alle erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen. Bei einer aufrechten Prozessfinanzierung garantiert der PROZESSFINANZIERER dem Kunden gem. § 880a ABGB für den Fall, dass das Verfahren verloren geht, sämtliche Kosten zu tragen.
*) Nach erfolgreicher Verfahrensbeendigung werden die Kosten vom Rückzahlungsbetrag, in Abzug gebracht.
2. Prüfung der Erfolgsaussichten
Zunächst prüft der PROZESSFINANZIERER die Erfolgsaussichten der Durchsetzung der Ansprüche in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Die Prüfung der Erfolgsaussichten dient der Entscheidungsfindung des PROZESSFINANZIERERS hinsichtlich der Zusage der Prozessfinanzierung und stellt keine wie immer geartete rechtliche Beratung des Kunden dar. Rechtsfreundliche oder ähnliche Beratung ist weder Geschäftsgegenstand des PROZESSFINANZIERERS noch Gegenstand dieser Vereinbarung.
3. Erlösbeteiligung / aufrechte Rechtschutzversicherung
a.) Der PROZESSFINANZIERER erhält eine Beteiligung an dem Betrag, der durch die Durchsetzung der Hauptforderung des Kunden erzielt wird. Diese Erlösbeteiligung beträgt:
b.) Die Forderung umfasst alle Beträge, die durch gerichtliche Entscheidungen, Vergleiche (gerichtlich oder außergerichtlich), Entscheidungen von Schlichtungsstellen oder andere Rechtsgeschäft erzielt werden, insbesondere Rückforderungen von Kreditbearbeitungs-und Bereitstellungsentgelten.
c.) Der PROZESSFINANZIERER erhält zunächst seine vereinbarte Erlösbeteiligung aus der durchgesetzten Hauptforderung. Anschließend werden die Rechtsverfolgungskosten (z. B. Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Dolmetschkosten oder Sachverständigenhonorare) vom verbleibenden Betrag abgezogen, sofern diese nicht oder nur teilweise von der Gegenseite übernommen werden. Deckt der Restbetrag die Kosten nicht, übernimmt der PROZESSFINANZIERER die verbleibenden Kosten.
d) Die im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung erzielten Verzugszinsen werden je zur Hälfte zwischen dem Kunden und dem PROZESSFINANZIERER aufgeteilt. Diese Aufteilung erfolgt unabhängig von der Berechnung der Erlösbeteiligung und berücksichtigt die Zusammenarbeit sowie die Übernahme des Prozessrisikos durch den PROZESSFINANZIERER.
4. Pflichten des Kunden – Rechtsvertretung
a) Der Kunde führt den Prozess auf Risiko des PROZESSFINANZIERERS jedoch in eigenem Namen. Der Kunde ist verpflichtet, sofern erforderlich bei der Durchsetzung seines Anspruches mitzuwirken und entsprechende Maßnahmen zu setzen. Dazu zählen insb. das Beibringen notwendiger Unterlagen (bsp.: Vertrags und Buchungsnachweise) sowie eine etwaige Auskunftserteilung. Weiters verpflichtet sich der Kunden ohne vorherige Einbindung/Rücksprache des PROZESSFINANZIERERS weder auf die Ansprüche ganz oder zum Teil zu verzichten, eine Klage/einen Antrag ganz oder teilweise zurückzunehmen oder über die Ansprüche einen unwiderruflichen Vergleich abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt der freien Entscheidung des Kunden. Nimmt der Kunde eine vom PROZESSFINANZIERER empfohlene Verfügung über die Ansprüche nicht vor, ist der PROZESSFINANZIERER zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Der Kunde hat den PROZESSFINANZIERER in diesem Falle so zu stellen, wie der PROZESSFINANZIERER bei Vornahme der empfohlenen Verfügung über die Ansprüche stehen würde.
Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, so ist der PROZESSFINANZIERER berechtigt, den Prozessfinanzierungsvertrag zu kündigen.
5. Keine aufrechenbaren Gegenforderungen / Verfahrensführung / Pflichten
Der Kunde garantiert, dass keine aufrechenbaren Gegenforderungen bestehen bzw. allfällige bestehende Gegenforderungen bei Antragsstellung mitgeteilt wurden. Der Kunde garantiert, dass er noch keine Rechtsvertretung beauftragt hat und er noch keinen Prozessfinanzierungsvertrag in gegenständlicher Sache abgeschlossen hat.
Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, so ist der PROZESSFINANZIERER berechtigt, den Prozessfinanzierungsvertrag zu kündigen. Sofern die Rechtsvertretung noch nicht tätig wurde, gilt eine Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 500,– netto vereinbart.
6. Absicherung des PROZESSFINANZIERERS – Vertragsstrafe -Forderungsabtretung
a) Jedweder im Zusammenhang mit den getätigten prozessualen und/oder außergerichtlichen Handlungen erlangter Vermögensvorteil muss zur Absicherung des PROZESSFINANZIERERS auf das Fremdgeldkonto der Rechtsvertretung überwiesen werden. Das Fremdgeldkonto ist dem Leistenden (Gegner, Dritten) vom Kunden oder von seiner Rechtsvertretung mitzuteilen.
b) Vereitelt der Kunde schuldhaft die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche (bspw., weil er selbst einen Vergleich abschließt oder wird ein bereits begonnenes Verfahren beendet), kann der PROZESSFINANZIERER vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie der PROZESSFINANZIERER bei Vornahme der empfohlenen Verfügung bzw. einer Vorgehensweise gem. Pkt 3. dieser Vereinbarung gestellt gewesen wäre. Sollte noch keine außergerichtliche/gerichtliche Entscheidung oder ein Vergleich vorliegen, so gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von netto EUR 1.500,– zuzüglich ausgelegter Gerichts- und Pauschalgebühren, sowie angelaufener Rechtsanwaltskosten als vereinbart.
c) Hat der Kunde dem PROZESSFINANZIERER nicht die Auskunft gegeben, dass er bereits ein Verfahren begonnen hat oder dass es bereits in der Vergangenheit ein Verfahren betreffender der Ansprüche gegeben hat und wird durch das Unterlassen dieser Information ein Verfahren eingeleitet (insb. wir die Rechtsvertretung tätig), dann ist der PROZESSFINANZIERER berechtigt den Vertrag aus wichtigen Gründen sofort zu kündigen. Eine Vertragsstrafe gem. Punkt 6 b) gilt als vereinbart.
7. Kündigung
Nach einer erfolgreichen Finanzierungszusage durch den PROZESSFINANZIERER und nach Ablauf der 14- tägigen Widerrufsfrist (sofern die Finanzierungsvereinbarung nicht in den Geschäftsräumen abgeschlossen wurde) ist eine ordentliche Kündigung des Prozessfinanzierungsvertrages durch den Kunden ausgeschlossen.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt nicht vor, wenn sich nach Abschluss dieser Vereinbarung die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung der Ansprüche erhöhen oder sich der Anspruchsinhaber danach entscheidet die Prozessfinanzierung aus eigenen Mitteln oder mit sonstigen Mitteln bestreiten zu wollen.
Der PROZESSFINANZIERER ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde trotz Aufforderung und angemessener Nachfristsetzung, seine Mitwirkungspflichten gemäß diesen Vertragsbedingungen verletzt. In diesem Falle ist der PROZESSFINANZIERER von sämtlichen vertraglichen Pflichten, insbesondere der Übernahme der Prozesskosten befreit. Allfällige vom PRO-ZESSFINANZIERER auf Basis dieser Vereinbarung bereits ausgelegte Kosten sind vom Kunden binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zurückzuerstatten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (z.B. gerichtliche Kosten, Rechtsanwaltskosten etc.). Weiters ist der PROZESSFINANZIERER berechtigt, diesen Vertrag gegenüber dem Kunden aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn aufgrund von Umständen, die nach Ab-schluss dieses Vertrages bekannt wurden oder eintreten, die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung der Ansprüche beeinträchtigt oder verschlechtert werden, insbesondere aufgrund neuer Tatsachen, neuer oder geänderter Rechtsprechung, Gesetzesänderung, wegfallender Beweismöglichkeiten, neuer Beweismittel und/oder Verschlechterung der Vermögenslage des Anspruchsgegners, sodass eine weitere Verfolgung der Durchsetzung daher weniger aussichtsreich oder unwirtschaftlich wäre. Dies gilt auch dann, wenn die verfahrensführende Rechtsvertretung im Laufe des Verfahrens feststellt und dem Prozessfinanzierer empfiehlt, die Verfolgung der Ansprüche aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten einzustellen. In diesem Falle trägt der PROZESSFINANZIERER sämtliche bis dahin angefallenen Kosten.
8. Auszahlung
Der beauftragte Rechtsvertreter wird vom Kunden oder Prozessfinanzierer angewiesen, den erlangten Vermögensvorteil abzüglich der Rechtsvertretungskosten an den PROZESSFINANZIERER weiterzuleiten, damit dieser gemäß Punkt 3. den Betrag aufteilen und auszahlen kann. Die Auszahlung wird auf das Konto des Kunden zur Anweisung gebracht.
9. Schlusserklärung des Antragstellers und Schlussbestimmungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er die Durchsetzung seiner Ansprüche auch selbst organisieren und finanzieren (bzw. Verfahrenshilfe beantragen) könnte. Der Kunde möchte nicht die möglichen Risiken eines Verfahrens tragen. Ein weiterer wesentlicher Leistungsinhalt stellt die Einfachheit der Übernahme der Organisation durch den PROZESSFINANZIERER dar. Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Alle Anhänge (Angaben zur Kontonummer, Datenschutz, Widerrufsbelehrung, Widerrufsformular) sind Bestandteile der Vereinbarung.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit des Vertrages und seiner übrigen Bestimmung davon unberührt. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anwendbar. Der Kunde ist damit einverstanden, mit PROZESSFINANZIERER via einfachem Email zu korrespondieren. Insbesondere können Zustellungen an den Kunden an die von ihm/ihr bekanntgegebene Emailadresse erfolgen.
Wien, am ____________
Kunde
ANHANG I
zum Prozessfinanzierungsvertrag Kontonummer
Der Kunden bestätigt die Richtigkeit seiner Kontonummer
IBAN:
(Eine fehlende IBAN kann zu einer verzögerten Auszahlung führen)
ANHANG II
zum Prozessfinanzierungsvertrag Datenschutz
Ich willige ein, dass der PROZESSFINANZIERER im erforderlichen Umfang persönliche Daten, welche sich aus den eingereichten Antragsunterlagen zur Durchführung des zu finanzierenden Verfahrens (Vertrags- Gerichts- Behördenakten, Vollmachten, Erhebungsfragebögen, Rechnungen, Kreditverträgen, etc.) ergeben, an einen beauftragten Rechtsvertreter weitergibt, um das zu übernehmende Verfahrensrisiko abzuschätzen, den Verfahrenserfolg sicherzustellen und eine ordnungsgemäße Servicierung meines Falles zu gewährleisten. Diese Einwilligung gilt auch (unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages bzw. unserer Finanzierungszusage) für entsprechende Erfolgsprüfungen der angefragten Verfahrensfinanzierung. Ich willige ferner ein, dass der PROZESSFINANZIERER meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- Verfahrens- und Bank- und Kredit-daten in gemeinsamen Datensammlungen bzw. bei einem Bestandsverwaltungssoftwareanbietern (Trello, Dropbox, o.ä.) führen und an den für mich zuständigen Rechtsvertreter weitergeben darf, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Vertrags- bzw. Verfahrensangelegenheiten dient. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei der Antragstellung vom Inhalt der Hinweise zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte. Diese Unterlagen erhalte ich auf Verlangen sofort ausgehändigt, zusammen mit meinen Vertragsunterlagen. Wegen eventuell weiterer Auskünfte und Erläuterungen zur Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung meiner gespeicherten Daten kann ich mich an untenstehende bzw. an die im beiliegenden Merkblatt zur Datenverarbeitung genannten Adresse der PROZESSFINANZIERER mit dem Zusatz „Datenschutz“ wenden.
Die vorstehende Erklärung habe ich gelesen, verstanden und erkenne den Inhalt und die aufgeführten Bedingungen durch meine Unterschrift uneingeschränkt an. Mit einer Speicherung und Bearbeitung meiner personen- bezogenen Daten bin ich einverstanden. Der Kunde ist damit einverstanden, mit dem PROZESSFINANZIERER via einfachem Email zu korrespondieren.
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Unterschrift Antragsteller
ANHANG III – Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
VENERA GmbH
Döblerhofstraße 10, Top 239
1030 Wien
E-Mail office@sammelverfahren.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ein- schließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungs- mittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Aus-übung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“
ANHANG IV – Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zu- rück)
An die
VENERA GmbH
Döblerhofstraße 10, Top 239
1030 Wien
E-mail office@sammelverfahren.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Prozessfinanzierung
Vertrag vom
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum