Rückforderung Ihrer Kredibearbeitungsgebühren
Name: ______ Geb. Datum ______
Name: ______ Datum ______
Straße und Hausnummer: _______
Ort: _______
PLZ: _______
Tel.: _______
Email: _______
infolge Auftraggeber/in
hiermit erteile(n) ich/wir dem Verein für Spieler- und Verbraucherschutz, Döblerhofstraße 10, TOP 239, 1030 Wien (ZVR 1327232877), im Folgenden „Auftragnehmerin“, umfassende Vollmacht und ermächtige(n) die Auftragnehmerin, mich/uns in Angelegenheiten betreffend unrechtmäßig erhobener Kreditbearbeitungsgebühren sowie der Rückforderung von Entgelten bei Verbraucherkrediten (außergerichtlich sowie gerichtlich) zu vertreten. Die Auftragnehmerin ist ebenfalls berechtigt, zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche Rechtsanwälte oder Verbraucherschutzvereine zu bevollmächtigen. Weiters wird die Auftragnehmerin ermächtigt, auch Inkassoinstitute mit der Einziehung der Forderungen zu beauftragen und die dadurch entstandenen Kosten im Zuge der rechtlichen Durchsetzung als Nebenforderung geltend zu machen. Für den Fall einer gerichtlichen bzw. behördlichen oder außergerichtlichen bzw. außerbehördlichen Einigung räume(n) ich/wir der Auftragnehmerin einen Verhandlungsspielraum in Höhe von vierzig Prozent ein. Die Auftragnehmerin wird ermächtigt Prozesse anhängig zu machen und davon abzustehen, Vergleiche abzuschließen und
Dritte von der Verschwiegenheitspflicht mir/uns gegenüber zu entbinden, dies insbesondere hinsichtlich Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes und überhaupt alles vorzukehren, was für nützlich oder notwendig erachtet wird. Ich stimme der Übermittlung von Nachrichten und Schriftstücken aller Art per E-Mail in elektronischer und/oder unverschlüsselter Form an mich selbst, oder auch an Dritte, insbesondere an Gerichte und Behörden zu. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Die Auftragnehmerin ist insbesondere auch bevollmächtigt, für mich (uns) die ausdrückliche Einwilligung oder Anordnung zur Übermittlung und Auskunftserteilung sämtlicher mich (uns) betreffender Daten – auch telefonisch – zu erklären, wobei sämtliche Daten an sie oder von ihr namhaft gemachte Dritte übermittelt werden können bzw. ihr oder von ihr namhaft gemachte Dritte Auskünfte erteilt werden können. Der/die Auftraggeber/in stimmt zu, dass die Auftragnehmerin seine/ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, im Rahmen der Auftragserfüllung auch nach Beendigung des Vollmachtsverhältnis speichert. Der/die Auftraggeberin/in ist damit einverstanden, mit dem Auftragnehmer via einfachem Email zu korrespondieren.
_______,am _______
Unterschrift(en)
__________________
betreffend die Adresse
E-Mail:
Hiermit beantragt
__________________ (kurz „Kunde“), geb. am _____
__________________ (kurz „Kunde“), geb. am _____
eine Prozessfinanzierung von der Waldron GmbH / Döblerhofstraße 10, Top 239, 1030 Wien / FN _____
/ Handelsgericht Wien (nachfolgend „PROZESSFINANZIERER“ genannt). Der Finanzierungsgegenstand bezieht sich auf Ansprüche zu Unrecht erhobener Kreditbearbeitungsgebühren. Der PROZESSFINANZIERER weist explizit darauf hin, dass der Termin zur Stellung des Antrages auf Wunsch des Kunden zustande gekommen ist.
Der PROZESSFINANZIERER finanziert sämtliche Kosten (rechtliche Vertretung, gerichtliche Pauschalgebühren, Barauslagen, gerichtliche Sachverständige etc.) und Risiken*) und übernimmt die Organisation sowie Aufbereitung der Unterlagen. Der PROZESSFINANZIERER finanziert für den Kunden eine spezialisierte Rechtsvertretung, für die außergerichtlich oder gerichtlich Durchsetzung der Ansprüche. Der Kunde verpflichtet sich, den PROZESSFINANZIERER zu unterstützen und alle erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen. Bei einer aufrechten Prozessfinanzierung garantiert der PROZESSFINANZIERER dem Kunden gem. § 880a ABGB für den Fall, dass das Verfahren verloren geht, sämtliche Kosten zu tragen.
*) Nach erfolgreicher Verfahrensbeendigung werden die Kosten vom Rückzahlungsbetrag, in Abzug gebracht.
2. Prüfung der Erfolgsaussichten
Zunächst prüft der PROZESSFINANZIERER die Erfolgsaussichten der Durchsetzung der Ansprüche in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Die Prüfung der Erfolgsaussichten dient der Entscheidungsfindung des PROZESSFINANZIERERS hinsichtlich der Zusage der Prozessfinanzierung und stellt keine wie immer geartete rechtliche Beratung des Kunden dar. Rechtsfreundliche oder ähnliche Beratung ist weder Geschäftsgegenstand des PROZESSFINANZIERERS noch Gegenstand dieser Vereinbarung.
3. Erlösbeteiligung / aufrechte Rechtschutzversicherung
a.) Der PROZESSFINANZIERER erhält im Erfolgsfall eine Beteiligung an dem Betrag, der dem Kunden durch die Durchsetzung seiner Ansprüche zufließt. Diese Beteiligung beträgt:
b.)Als erzielter Betrag gelten sämtliche Zahlungen, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Verfahren zufließen – insbesondere aufgrund gerichtlicher Entscheidungen, Vergleiche, Schlichtungsverfahren oder anderer rechtlicher Einigungen, einschließlich etwaiger Nebenforderungen (z. B. Verzugszinsen).
c.) Die Erfolgsbeteiligung wird aus dem Gesamtbetrag vor Abzug etwaiger Verfahrenskosten berechnet. Vom verbleibenden Betrag werden nicht vom Gegner ersetzte Kosten (z. B. Gerichtsgebühren, Anwaltskosten) abgezogen. Ein etwaiger Fehlbetrag wird vom PROZESSFINANZIERER getragen.
4. Pflichten des Kunden – Rechtsvertretung
a) Der Kunde führt das Verfahren im eigenen Namen. Die Finanzierung erfolgt durch den PROZESSFINANZIERER im Rahmen eines aufrechten Vertrags und bei Einhaltung der Mitwirkungspflichten
b) Der Kunde verpflichtet sich, die Durchsetzung seiner Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen. Dazu zählt insbesondere die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung notwendiger Unterlagen (z. B. Vertrags- und Buchungsnachweise) sowie erforderlicher Auskünfte. Während der aufrechten Finanzierung verpflichtet sich der Kunde, ohne vorherige schriftliche Rücksprache mit dem PROZESSFINANZIERER keine Ansprüche zurückzunehmen, unwiderruflich darauf zu verzichten oder einen Vergleich abzuschließen. Die endgültige Entscheidung über die Anspruchsdurchsetzung obliegt dem Kunden. Kommt er einer vom PROZESSFINANZIERER empfohlenen Verfügung über die Ansprüche nicht nach, ist der PROZESSFINANZIERER berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall kann der PROZESSFINANZIERER Ersatz jener Kosten verlangen, die bis dahin veranlasst oder verauslagt wurden, soweit sie nicht anderweitig ersetzt werden.
5. Mitwirkungspflichten und Kosten bei Pflichtverstoß
Verletzt der Kunde nach Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrags schuldhaft eine vertragliche Mitwirkungspflicht – insbesondere durch unrichtige oder unvollständige Angaben, die Nichtübermittlung erforderlicher Unterlagen (z. B. Kreditvertrag, Kontoauszüge oder Korrespondenz mit der Bank) oder durch die unterlassene Beauftragung einer zur Durchführung des Verfahrens fachlich geeigneten und wirtschaftlich zumutbaren Rechtsvertretung, die zur Zusammenarbeit im Rahmen der Finanzierung bereit ist – innerhalb von 14 Tagen ab nachweislicher schriftlicher Aufforderung durch den PROZESSFINANZIERER, und kann das beabsichtigte Verfahren infolgedessen nicht eingeleitet werden, so ist der Kunde verpflichtet, dem PROZESSFINANZIERER eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 500,– zu leisten.
Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine Rechtsvertretung benennt, mit der eine geordnete und wirtschaftlich tragbare Zusammenarbeit im Rahmen der vereinbarten Bedingungen nicht möglich ist. Die Pauschale berücksichtigt den regelmäßig entstehenden internen Aufwand für die Prüfung der Erfolgsaussicht, Fallbearbeitung und Kommunikation, auch wenn noch kein Rechtsvertreter beauftragt wurde. Sie entfällt nur, wenn der beauftragte Rechtsvertreter bereits Kontakt zur Gegenseite aufgenommen oder Schriftsätze übermittelt hat.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem PROZESSFINANZIERER kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Diese Pauschale entfällt zudem, wenn der Vertrag bereits gemäß Punkt 7 aus wichtigem Grund beendet wurde.
6. Absicherung des PROZESSFINANZIERERS – Vertragsstrafe -Forderungsabtretung
a) Zahlungen im Zusammenhang mit dem Verfahren sind – zur Abwicklung der Erlösbeteiligung – auf das Fremdgeldkonto der beauftragten Rechtsvertretung zu leisten. Der Kunde bzw. seine Rechtsvertretung teilt dem Leistenden (z. B. der Gegenseite) die Kontodaten mit.
b) Verletzt der Kunde nach Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrags schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht – insbesondere durch unrichtige oder unvollständige Angaben, die Nichtübermittlung erforderlicher Unterlagen (z. B. Kreditvertrag, Kontoauszüge, Bankkorrespondenz), durch die unterlassene Beauftragung einer geeigneten und zur Zusammenarbeit bereiten Rechtsvertretung trotz schriftlicher Aufforderung oder durch den eigenmächtigen Abschluss eines Vergleichs mit der Gegenseite bzw. die Beendigung des Verfahrens ohne vorherige schriftliche Zustimmung des PROZESSFINANZIERERS – und kann das Verfahren infolgedessen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden, so ist der Kunde verpflichtet, dem PROZESSFINANZIERER eine pauschale Aufwandsentschädigung zu leisten. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung richtet sich pauschal nach dem typischerweise mit der Anspruchsdurchsetzung verbundenen internen Aufwand und beträgt:
– bei einem Anspruch bis einschließlich EUR 4.000: 27,5 % des geltend gemachten Anspruchsbetrags
– bei einem Anspruch über EUR 4.000: pauschal EUR 1.500,–.
Die Aufwandsentschädigung dient dem Ausgleich des regelmäßig entstehenden internen Aufwands des PROZESSFINANZIERERS, insbesondere für Fallprüfung, Organisation, Kundenkommunikation, Akquisitionsaufwand (z. B. interne oder externe Vertriebsleistungen), Aufbereitung der Unterlagen, wirtschaftliche Risikoabschätzung sowie strukturelle Vorbereitung der Anspruchsdurchsetzung. Sie fällt nur an, wenn das Verfahren aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Kunden nicht mehr umgesetzt werden kann, und steht in keinem Zusammenhang mit den unter lit. c genannten Fremdkosten. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem PROZESSFINANZIERER kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
c) Zusätzlich ist der PROZESSFINANZIERER berechtigt, jene Fremdkosten geltend zu machen, die bis zur Beendigung der Finanzierung bereits angefallen und nicht mehr im Verfahren ersetzt werden können. Dazu zählen insbesondere Gerichtsgebühren gemäß Gerichtsgebührengesetz (GGG), Rechtsanwaltskosten gemäß Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) für bereits erbrachte Leistungen sowie nachweisbare Leistungen der beauftragten Rechtsvertretung gemäß deren Leistungsverzeichnis.
d) Hat der Kunde dem PROZESSFINANZIERER nicht mitgeteilt, dass bereits ein Verfahren betreffend der gegenständlichen Ansprüche eingeleitet wurde oder in der Vergangenheit stattgefunden hat, und wird infolge dieses Unterlassens ein weiteres Verfahren initiiert oder die beauftragte Rechtsvertretung tätig, ist der PROZESSFINANZIERER berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall gilt die pauschale Aufwandsentschädigung gemäß lit. b als vereinbart.
7. Kündigung
Wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen, beginnt die Bindung des Kunden erst mit Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist gemäß § 3 KSchG. Danach, und jedenfalls nach Annahme der Finanzierung durch den PROZESSFINANZIERER, ist eine ordentliche Kündigung des Prozessfinanzierungsvertrags durch den Kunden ausgeschlossen. Der Vertrag gilt jedenfalls als zustande gekommen, sobald der PROZESSFINANZIERER mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Anspruchsdurchsetzung beginnt. Ein gesondertes Verständigungsschreiben an den Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, insbesondere durch fehlende Rückmeldung, die unterlassene Beauftragung der Rechtsvertretung, die Nichtübermittlung wesentlicher Unterlagen oder das Nichterbringen notwendiger Nachweise.
Kein wichtiger Grund liegt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – dann vor, wenn sich der Kunde nach Vertragsabschluss entscheidet, die Anspruchsdurchsetzung aus eigenen Mitteln, mit Hilfe von Verfahrenshilfe oder durch andere Dritte zu bestreiten. In solchen Fällen wird die einseitige Beendigung der Zusammenarbeit als Vertragsverletzung im Sinne von Punkt 6 gewertet.
8. Auszahlung
Die beauftragte Rechtsvertretung wird vom Kunden oder vom PROZESSFINANZIERER angewiesen, sämtliche im Zusammenhang mit dem Verfahren erlangten Zahlungen – abzüglich der Verfahrenskosten – an den PROZESSFINANZIERER zu überweisen. Dieser zieht die vereinbarte Erlösbeteiligung gemäß Punkt 3 ab und leitet den verbleibenden Betrag auf das vom Kunden bekannt gegebene Konto weiter. Verstößt der Kunde gegen diese Abwicklungsmodalität, bleibt der Anspruch des PROZESSFINANZIERERS auf die Erlösbeteiligung unberührt.
9. Schlusserklärung des Antragstellers und Schlussbestimmungen
Der Kunde bestätigt, dass er den Inhalt dieser Finanzierungsanfrage vollständig gelesen und verstanden hat. Insbesondere nimmt er zur Kenntnis und akzeptiert, dass im Erfolgsfall eine Erfolgsbeteiligung gemäß Punkt 3 dieser Vereinbarung anfällt. Dem Kunden sind keine vom Vertragsinhalt abweichenden mündlichen oder formlosen Zusagen des PROZESSFINANZIERERS bekannt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er die Durchsetzung seiner Ansprüche auch selbst organisieren und finanzieren (bzw. Verfahrenshilfe beantragen) könnte. Der Kunde ist damit einverstanden, mit dem PROZESSFINANZIERER via einfachem Email zu korrespondieren. Insbesondere können Zustellungen an den Kunden an die von ihm/ihr bekanntgegebene Emailadresse erfolgen. Der Kunde ist damit einverstanden, mit PROZESSFINANZIERER via einfachem Email zu korrespondieren. Insbesondere können Zustellungen an den Kunden an die von ihm/ihr bekanntgegebene Emailadresse erfolgen.
Handschriftliche Änderungen der vorgedruckten Daten werden nicht zur Kenntnis genommen
Wien, am ____________
Kunde
ANHANG I
zum Prozessfinanzierungsvertrag Kontonummer
Der Kunden bestätigt die Richtigkeit seiner Kontonummer
IBAN:
(Eine fehlende IBAN kann zu einer verzögerten Auszahlung führen)
ANHANG II
zum Prozessfinanzierungsvertrag Datenschutz
Ich willige ein, dass der PROZESSFINANZIERER meine im Rahmen der Antragstellung und Vertragsdurchführung bereitgestellten personenbezogenen Daten – insbesondere Angaben aus Antragsunterlagen, Verträgen, behördlichen oder gerichtlichen Schriftstücken, Vollmachten, Fragebögen, Rechnungen, Kreditverträgen und Kontoauszügen – erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt, soweit dies zur Prüfung, Organisation und Finanzierung eines Verfahrens sowie zur rechtlichen Durchsetzung meiner Ansprüche erforderlich ist.
Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zur Beurteilung, Vorbereitung oder Durchführung des Verfahrens an eine geeignete Rechtsvertretung übermittelt werden dürfen, um eine externe rechtliche Einschätzung zu ermöglichen, den Verfahrensablauf zu organisieren und die sachgemäße Betreuung meines Falles sicherzustellen. Die jeweilige Rechtsvertretung kann in diesem Zusammenhang auch direkt mit mir Kontakt aufnehmen.
Ich willige ferner ein, dass meine Daten an mit dem PROZESSFINANZIERER verbundene Unternehmen übermittelt werden, soweit diese unterstützende organisatorische Aufgaben übernehmen (z. B. Fallbearbeitung, Kundenservice, technische Kommunikation, Datenablage). Ich bin auch damit einverstanden, dass mich ein solches verbundenes Unternehmen im Namen des PROZESSFINANZIERERS telefonisch oder per E-Mail kontaktiert, sofern dies zur Betreuung meines Falles oder zur Information über ähnliche Dienstleistungen erforderlich ist.
Meine Daten dürfen in geschützten Anwendungen und Systemen (z. B. Trello, Dropbox, CRM-Systeme) verarbeitet werden, soweit dies der strukturierten Fallbearbeitung und Dokumentation dient.
Ich kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen,
per E-Mail an office@sammelverfahren.at oder schriftlich an: WALDRON GmbH, Döblerhofstraße 10 / Top 239, 1030 Wien. Nach einem Widerruf findet keine weitere Datenverarbeitung durch verbundene Unternehmen oder Kontaktaufnahme zu Informationszwecken statt.
__________________________________________
Unterschrift Antragsteller
ANHANG III – Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
WALDRON GmbH
Döblerhofstraße 10, Top 239
1030 Wien
E-Mail office@sammelverfahren.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ein- schließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungs- mittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Aus-übung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“
ANHANG IV – Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zu- rück)
An die
WALDRON GmbH
Döblerhofstraße 10, Top 239
1030 Wien
E-mail office@sammelverfahren.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Prozessfinanzierung
Vertrag vom
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum